Bei Einreise aus Österreich

14 Tage Quarantäne trotz Negativtest

Nicht nur Deutschland verschärft gegenüber Österreich (insbesondere Tirol) die Einreise sondern auch Italien. Der neue und alte Gesundheitsminister Roberto Speranza (Liberi e Uguali) hat am Samstag, 13. Februar, eine neue Verordnung unterzeichnet, wonach alle Einreisenden nach Italien, unabhängig davon ob sie sich in Österreich aufgehalten haben oder nur durchreisen, nach ihrer Einreise sich in eine verpflichtende 14 Tage lang dauernde Quarantäne begeben müssen. Dies trotz eines negativen Coronatestes, welcher überhaupt die Grundlage für die Einreise bildet. Ausgenommen sind jedoch all jene Einreisenden, die nachweisen können, dass ihr Aufenthalt in Österreich unter 12 Stunden liegt.

Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza will mit der vorerst bis 5. März geltenden Verordnung die Verbreitung der Virusmutationen einschränken. Die italienische Verordnung könnte verlängert werden, sollten es die Umstände erfordern. Die Maßnahmen gelten für jede Person, die sich für einen Zeitraum von mehr als zwölf Stunden in Österreich aufgehalten hat, also auch für Durchreisende.

Vor der Einreise nach Italien muss ein negativer Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise in Italien müssen sich aus Österreich kommende Personen einem weiteren Test und einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Danach müssen sie einen negativen Test vorlegen. Zudem ist der Aufenthaltsort des aus Österreich Einreisenden der lokalen Sanitätseinheit zu melden.

So braucht es letztlich für Einreisende aus Österreich, die sich länger als 12 Stunden im österreichischen Staatsgebiet aufgehalten haben, insgesamt 3 Corona-Tests um sich in Italien frei bewegen zu können. Einen Test vor der Einreise nach Italien, einen Test nach der Einreise nach Italien und einen weiteren Test nach Ablaufen der 14 Tage dauernden Quarantäne. Neben der 12 Stunden-Frist gelten weitere Ausnahmen für die Besatzung von Transportfahrzeugen, Reisepersonal, Berufspendler, Schüler und Studenten, die täglich oder wöchentlich zu ihrem Wohnsitz, Wohnort zurückkehren, Athleten, Kampfrichter, sportliches Begleitpersonal und Sportjournalisten, die an internationalen anerkannten sportlichen Wettkämpfen teilnehmen.

VOX News Südtirol / red