Für viele sanitäre Leistungen sei es jetzt möglich, sich an die akkreditierten privaten Einrichtungen der Provinz Bozen zu wenden. Dies sei Ada erklärt worden, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatte, um Auskunft über die Möglichkeit der Durchführung der Hüftgelenksoperation in einer akkreditierten Gesundheitseinrichtung zu erhalten.
"Seit einiger Zeit leide ich unter akuten Schmerzen in der Hüfte und bei der letzten ärztlichen Visite wurde mir gesagt, dass ich mich einer Hüft-Totalendoprothese unterziehen muss. Ohne Rollator kann ich kaum gehen und die langen Wartezeiten für die Operation beunruhigen mich. Ich habe jedoch gehört, dass diese Operationen auch in den mit dem Landesgesundheitsdienst akkreditierten Privatkliniken durchgeführt werden und dass dort die Wartezeiten kürzer sind: Stimmt das? Wenn ja, wie muss ich vorgehen?"
Die Volksanwaltschaft habe Ada erklärt, dass das gesamtstaatliche und das Landesgesundheitssystem die sanitäre Grundversorgung gewährleisten. Sie könnten aber auch private Gesundheitseinrichtungen mit der Erbringung von sanitären Leistungen an ihrer Stelle beauftragen. Die Errichtung von Gesundheitseinrichtungen und die Ausübung von Gesundheitstätigkeiten im Auftrag und zu Lasten des öffentlichen Gesundheitsdienstes würden jeweils der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen, der institutionellen Akkreditierung sowie der vertraglichen Vereinbarungen unterliegen.
Die akkreditierten Gesundheitseinrichtungen müssten über spezielle Voraussetzungen verfügen, um die notwendigen hygienischen und technischen Standards der sanitären Leistungen zu gewährleisten. Auch der Südtiroler Sanitätsbetrieb habe mit den akkreditierten Einrichtungen zahlreiche vertragliche Vereinbarungen für jene Bereiche getroffen, die keine kurzfristige ärztliche Behandlung aufgrund der zahlreichen Anfragen und Bedürfnisse der Patienten garantieren könnten und deren Wartelisten sehr lang seien. Die in den
Vertragsabkommen vorgesehenen Gesundheitsleistungen seien zahlreich und würden von den orthopädischen, radiologischen bis hin zu den therapeutischen und rehabilitativen Leistungen bei psychophysischen Pathologien reichen. Auf der Website des Südtiroler Gesundheitsbetriebs sei das ausführliche Verzeichnis der privaten akkreditierten vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtungen unter folgender Adresse zu finden: www.sabes.it/de/transparente-verwaltung/private-akkreditierte-vertragsgebundenegesundheitseinrichtungen.asp.
Der Patient könne sich nicht direkt bei der akkreditierten Gesundheitseinrichtung vormerken, denn die Vormerkungen müssten ausschließlich über die Einheitliche Landesvormerkungsstelle (ELVS) vorgenommen werden. Der Patient erführe erst bei der Vormerkung, in welcher akkreditierten Einrichtung er behandelt wird. Für den Zugang zu den Gesundheitsleistungen benötigen die Bürgerinnen und Bürger eine digitale oder papierene Verschreibung des Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes, der Bediensteter des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder mit diesem vertragsgebunden ist. Die akkreditierte Gesundheitseinrichtung verlange vom Patienten genauso wie in den Krankenhäusern die Zahlung des Tickets, sofern diese gesetzlich vorgesehen sei.