Das Biotop

Naturlandschaften - welche sind geschützt?

"Ich war immer fasziniert von der Schönheit und der Einzigartigkeit dieser Landschaft und ich vermutete auch, dass sie unter Schutz gestellt war, und ich wollte daher genaueres darüber erfahren, ob solche Gebiete gesetzlich geschützt sind." Mit diesem Anliegen hat sich Laura an die Volksanwaltschaft gewandt.

Biotope sind natürliche und naturnahe Lebensräume, die dazu beitragen, seltene oder gefährdete Lebensgemeinschaften zu erhalten. Dies wurde Laura (Name geändert) erklärt, als sie einige Informationen zum Schutzstatus der Biotope einholte.

Laura wuchs neben diesem Biotop auf und verband schöne Kinder- und Jugenderinnerungen mit dieser Naturlandschaft. Umso überraschter war sie, dass an bestimmten Orten im Biotop Schilf entfernt worden war.  Der Begriff Biotop (griech.: bios = Leben, topos = Ort) bedeutet "Lebensraum mit bestimmter eigener Prägung", das heißt, die Gesamtheit der auf ein Lebewesen oder eine Lebensgemeinschaft einwirkenden Standortfaktoren wie beispielsweise Klima, Boden, Nutzung.

In Südtirol steht der Begriff Biotop auch für Naturschutzgebiete. In den als Biotopen geschützten Gebieten gelten je nach Biotoptyp besondere Bestimmungen, um den Lebensraum und damit auch die darin vorkommenden Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Ein effizienter Schutz seltener oder gefährdeter Pflanzen- und Tierarten kann nur durch die Erhaltung ihrer Lebensräume erfolgen. In Südtirol sind deshalb natürliche und naturnahe Lebensräume, die oft auch vom Menschen geschaffen oder geprägt wurden, als "Biotope" unter Naturschutz gestellt. 

Grundsätzlich ist in einem Biotop jede Veränderung der Umwelt verboten. Das betrifft sowohl das Landschaftsbild als auch die naturkundlichen Merkmale mit besonderer Rücksicht auf Tier- und Pflanzenwelt sowie die hydrologischen und mikroklimatischen Verhältnisse. Für jedes Biotop gelten spezielle Schutzbestimmungen, die eine eventuelle extensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung regeln und verschiedene Verbote beinhalten, wie beispielsweise: das Betreten; das Pflücken von Pflanzen; das Stören und Töten von Tieren; die Jagd (in Biotopen unter zehn Hektar besteht ein generelles Jagdverbot, in größeren Biotopen ist nur die Jagd auf Schalenwild erlaubt); das Sammeln von Pflanzen und Pilzen; das Kampieren und Feuer anzünden; das Fahren mit Motorfahrzeugen; jede Bautätigkeit. Die forstliche Nutzung ist im Rahmen des Forstgesetzes gestattet.  

Die Volksanwaltschaft hat Laura erklärt, dass die Biotope im jeweiligen Landschaftsplan der Gemeinden ausgewiesen sind und somit auch einen entsprechenden Schutzstatus genießen (alle Eingriffe im Bereich der Schutzkategorien "Biotope" unterliegen der Ermächtigung durch den Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Artikel 12 des Landesgesetzes Nr. 16 vom 25. Juli 1970). Im konkreten Fall handelte es sich um spezielle Pflegearbeiten des Schilfgürtels, die vorab von Experten begutachtet und vom zuständigen Landesamt genehmigt worden sind.  
 
Die Volksanwaltschaft hat Laura abschließend geraten, dass man sich bei Fragen und / oder Auskünften die Biotope betreffend an die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung (Amt für Landschaftsökologie) wenden kann, um den Schutzstatus solcher Biotope zu erfahren. Zudem können die Schutzbestimmungen der Biotope im Landschaftsplan der Gemeinde nachgelesen werden. Im digitalen Landbrowser können weiters alle Biotope abgerufen werden und dort ist auch eine Liste aller geschützten Biotope Südtirols zu finden. 

Sind Sie der Auffassung, dass die öffentliche Verwaltung Ihnen gegenüber ungerecht war, oder sind Ihnen bestimmte bürokratische Verfahren nicht klar? Wenden Sie sich an die Volksanwaltschaft, Cavourstr. 23/c, Bozen Sprechstunden:  Montag-Donnerstag 9.00-12.00 und 15.00-16.30 Uhr; Freitag 09.00 – 12.00 Uhr Telefonnr.:  0471 946 020 – Vormerkung erwünscht E-Mail: post@volksanwaltschaft.bz.it, Formulare unter: www.volksanwaltschaft.bz 

 

 

VOX News Südtirol / kre