Das Land Südtirol hat mit der neuen Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 32) die vom Staat am Freitag, 8. Oktober per Gesetzesdekret geänderten Covid-Maßnahmen für eine sichere Durchführung von kulturellen und Freizeitaktivitäten übernommen. Die Maßnahmen gelten laut der Verordnung ab Montag, 11. Oktober.
Herbert Pixner.
Grundlage für alle neuen Maßnahmen bildet die Einhaltung der 3G-Regel, sprich das Vorweisen einer gültigen grünen Bescheinigung (grüner Pass) sowie aller anderen bisher gültigen Sicherheitsmaßnahmen.
Kulturelle Aufführungen mit 100 Prozent Besetzung möglich
Unter dieser Voraussetzung sind öffentlich zugängliche Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und an anderen öffentlich zugänglichen Orten, auch im Freien, ab nun wieder mit der maximal zugelassenen Besetzung erlaubt.
Die nächsten Veranstaltungen
26.10.2021 Herbert Pixner Projekt, Kursaal Meran
11.11.2021 Max von Milland, Thalguterhaus Algund
12.11.2021 Max von Milland, Stadttheater Gries, Bozen