"In der Verordnung wurde nicht geregelt, was passiert, wenn die Gültigkeitsdauer des Corona-Tests während der Arbeitszeit verfällt. Rein rechtlich müsste der Arbeitsplatz dann sofort verlassen werden, der Arbeitgeber weiß aber gar nicht, wann die Tests der Mitarbeiter verfallen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber riskieren dadurch hohe Strafen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat die Landesregierung und die Gewerkschaft umgehend informiert und schlägt eine sofortige Präzisierung der Verordnung vor, damit die Gültigkeit des 3G-Nachweises beim Arbeitsantritt ausreicht", so die Süd-Tiroler Freiheit.
"Ein ganz konkretes Beispiel: Was passiert, wenn der Corona-Test eines Mitarbeiters um 14:30 Uhr verfällt? Als er bei Arbeitsantritt um 9 Uhr von seinem Arbeitgeber ordnungsgemäß kontrolliert wurde, hatte er noch einen gültigen Test. Der Arbeitgeber sieht aber bei der Auswertung des QR-Codes nicht, wann der Test verfällt und darf auch keine Listen über die Tests der Mitarbeiter führen. Kommt es um 15 Uhr zu einer Polizeikontrolle, erhalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer empfindliche Strafen, da kein gültiger Corona-Test mehr vorliegt", muniert die Süd-Tiroler Freiheit.
"Um der Problematik zu entgehen, dass Tests während der Arbeitszeit verfallen, müssten alle Tests zeitgleich vor Arbeitsbeginn gemacht werden, das ist organisatorisch jedoch nicht durchführbar. Auch kann von den Arbeitgebern nicht verlangt werden, mehrmals täglich die Tests aller Mitarbeiter zu kontrollieren, um zu überprüfen, ob die Tests inzwischen verfallen sind. Ebenso wenig können die Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Arbeitsplatz verlassen, um sich neu testen zu lassen", meint die Süd-Tiroler Freiheit weiter.
Dasselbe Problem habe auch die Gastronomie, wenn der Test eines kontrollierten Gastes während des Aufenthalts im Lokal abläuft.
Die Verordnung müsse daher sofort angepasst werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bräuchten Rechtssicherheit! Die Süd-Tiroler Freiheit schlage daher vor, die Verordnung dahingehend zu präzisieren, dass sich die Gültigkeit des 3G-Nachweises auf den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns (bzw. beim Eintritt in ein Lokal) bezieht. Bis zur Behebung dieses "Fehlers" sind auch die Ordnungskräfte aufgerufen, mit der notwendigen Rücksicht vorzugehen, denn die Bürger dürfen nicht für die Versäumnisse der Regierung bestraft werden.