Corona-Maßnahmen und Justiz

Tschechische 2G-Regel in Gaststätten und Hotels gekippt

Das Oberste Verwaltungsgericht in Tschechien hat die 2G-Regel (in Italien und Südtirol gleichzusetzen mit dem Super Green Pass-Nachweis) in Gaststätten und Hotels gekippt. Es fehle die rechtliche Grundlage für die Einschränkungen, teilte ein Sprecher des Höchstgerichts in Brünn (Brno) am Mittwoch mit. Genauso wie in Südtirol sieht die tschechische Super Green Pass-Regel vor, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang erhalten. "Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein, die Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen", bemängelten die Richter. Menschen sollten nicht pauschal einer Infektion verdächtigt werden, solange sie keine Symptome haben. Zugleich gaben die Richter der Regierung eine Woche Zeit, die entsprechende Verordnung nachzubessern. In der Praxis wird die 2G-Regel in dem ehemaligen Ostblockland ohnehin oft nicht kontrolliert.

Für das Oberste Verwaltungsgericht in Tschechien (Nejvyšší správní soud) mit Sitz in Brünn (Brno) ist die tschechische 2G-Regel für Gaststätten und Hotels rechtswidrig.

Tschechiens Weg in die Demokratie und in die Europäische Union hat lange gedauert. Zwischen dem Ende des Ersten Weltkrieges und der 1993 erfolgten Gründung der heutigen Tschechischen Republik liegen 51 schwere Jahre unter totalitären Regimen. Entsprechend schwer tut sich die tschechische Justiz, als unabhängige Säule der Rechtsprechung in dem ehemaligen Ostblockstaat, in der Zeit der Corona-Pandemie mit Gesetzesverordnungen der Tschechien Regierung. Nicht zum ersten Mal greift die tschechische Judikative in die Gesetzgebung ein und kassiert verschiedene Verordnungen, die massiv die Freiheitsrechte der Menschen einschränken. Eigentlich liest sich das Scheitern von eilig hinausposaunten Corona-Notverordnungen wie eine Ansammlung von skandalösen verfassungsfeindlichen Gesetzesverstößen. So wurde von tschechischen Gerichten bereits kurzzeitig die Maskenpflicht aufgehoben oder die Ausgangsbeschränkungen für die Bevölkerung sowie die Schließung des Einzelhandels und des Tertiärsektors für rechtswidrig erklärt. Mehr noch. Tschechische Gerichte sahen sogar die Tschechischen Regierung in Pflicht geschädigten Betrieben Schadensersatz zu zahlen, wenn durch Maßnahmen der Regierung den Betrieben ein wirtschaftlicher Schaden entstünde.

Und auch beim Thema Impflicht geht Tschechien einen anderen Weg. Eigentlich hatte die Regierung von Ex-Premier Andrej Babiš eine solche Verordnung bereits beschlossen. So sollte ab 1. März für alle Bewohner Tschechiens ab 60 Jahren eine Impfpflicht gelten sowie für ausgewählte Berufsgruppen. Dazu gehörten Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, im Rettungsdienst einschließlich der Feuerwehr, im Gefängnisdienst sowie bei der Armee. Vor rund 10 Tagen hat das Kabinett des neuen Premiers Petr Fiala (Bürgerdemokraten) das bereits veröffentlichte Gesetz zurückgenommen und dessen Rechtskraft ausgesetzt. 

"Wir sehen keine Gründe für eine Impfpflicht. Wir wollen die Gräben in der Gesellschaft nicht vertiefen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Argumente, die zu dieser Überlegung geführt haben, nicht mehr. Die Durchimpfung bei einigen der vorgesehenen Berufsgruppen liegt bei rund 90 Prozent", sagt Premier Fiala. Die neue Regierung setzt indes auf mehr Eigenverantwortung anstatt Zwang. Deswegen wird Regierungschef Fiala auch nicht müde, weiter für eine Immunisierung gegen Corona zu werben.

Bei der aktuellen Gerichtsentscheidungen hingegen, welche am Mittwoch, 2. Februar verkündet wurde, befasste sich das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik, in Italien zu Vergleichen mit dem Staatsrat in Rom, mit der von der Regierung eingeführten Verpflichtung zum Nachweis der Corona-Impfung beziehungsweise der durchgemachten Covid-19-Krankheit in Restaurants, Klubs, Spielhallen sowie Hotels. Das Urteil der obersten Verwaltungsrichter Tschechiens: Die Gesetzesverordnung ist rechtswidrig. Das Urteil soll in sieben Tage in Kraft treten. Bis dahin hat das Gesundheitsministerium Zeit, auf die Entscheidung des Gerichts zu reagieren. Sollte das Ministerium dies nicht tun, dürfen danach alle Personen, die keine Symptome der Krankheit zeigen, einschließlich Nichtgeimpfte, Restaurants und Hotels besuchen. Laut dem Richter Petr Mikeš lässt das tschechische Pandemiegesetz eine solche Regelung für Restaurants und Hotels nicht zu. Das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit würde eine Regulierung ermöglichen, allerdings nur in Situationen, in denen das gesamte Land als Hotspot der Ansteckung gilt und jeder Bürger im Verdacht stehe, infiziert zu sein. Das Ministerium habe jedoch in seiner Begründung keine derartige Argumentation angeführt.

VOX News Südtirol / ts