"Durch mehr Fläche und die Vergrößerung der Terrassen haben es Gastbetriebe einfacher eine angemessene Anzahl an Gästen unter Einhaltung der Sicherheitsabstände zu bewirten", so Aris Deflorian: "Die öffentliche Verwaltung muss den durch die Corona-Pandemie angeschlagenen Betrieben bestmöglich entgegenkommen!"
Eine Ausdehnung der Besetzung muss in Meran aber auch mit gewissen Voraussetzungen verbunden werden, so Karoline Fuchs: "Gerade in den Lauben ist es wichtig, dass eine erweiterte Besetzung öffentlichen Grundes geregelt von statten geht – es dürfen weder Rettungswege blockiert, noch Vitrinen oder Schaufenster von angrenzenden Geschäften verdeckt werden."
Doch nicht nur eine größere Fläche kann den Gastwirten entgegenkommen - der Artikel 30 des "Decreto sostegno" erlaubt es Gaststätten, den öffentlichen Grund vor ihren Lokalen bis zum 30. Juni ohne weitere Gebühren zu besetzen. Ferner wird die Erstattung der Gebühren für die Stadtgemeinde nichts kosten, der entsprechende Ausgleichsfonds wurde bereits aufgestockt.
Außerdem freut sich Deflorian, dass bis zum 31. Dezember ein vereinfachtes Verfahren für die Genehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund besteht: "Bis zum Ende des Jahres reicht eine einfache telematische Anfrage bei der Ortspolizei, auch sind die Antragsteller*innen von der Stempelsteuer befreit."