Der Vorschlag sei in einem entsprechenden Gesetzesentwurf (80/21, hier der dazugehörige Begleitbericht) des Landtagsabgeordneten Peter Faistnauer enthalten gewesen, sei aber dann von Landesrätin Deeg aufgegriffen und schließlich in das Omnibusgesetz aufgenommen worden, das demnächst im Landtag zur Diskussion kommt.
"Ich hatte zu dieser Thematik einen Gesetzesentwurf eingebracht, deren Behandlung aber im Gesetzgebungsausschuss unterbrochen wurde, um dann durch den alleinigen Anstoß der SVP im Rahmen des Omnibusgesetzes verabschiedet zu werden. Es ist ärgerlich, dass anscheinend parteiübergreifend keine thematische Zusammenarbeit möglich ist. Leider nicht Neues, trotzdem bin ich sehr froh, dass diese Ungleichheit nun gelöst wird", betont der Abgeordnete Peter Faistnauer.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2010 sei unverheiratete Paare gegenüber verheirateten Paaren ungerechtfertigt benachteiligt gewesen. Sie haben bei Trennung sehr hohe Beträge, zwischen 8.000 und 20.000 € pro Person, an das Land zurückerstatten müssen. Mit der Änderung des bestehenden Gesetzes im Rahmen des Omnibusgesetzes sei die Gleichheit und damit die Gerechtigkeit wiederhergestellt worden, so Team K abschließend.