"Für uns als Grüne und Ökosoziale ist dieses Referendum ein Herzensanliegen. Unsere Landtagsfraktion hatte, nach einem langen partizipativen Prozess mit vielen Beteiligten, gemeinsam mit der SVP das neue Landesgesetz zur direkten Demokratie (LG 22/2018, eingebracht von Amhof, Foppa und Noggler) durchgebracht. Es enthielt weitgehende Neuerungen in diesem Bereich, darunter auch das wichtige Instrument des bestätigenden Referendums auf Landesgesetze. Das bedeutet, dass Landesgesetze (ausgenommen jene, die mit Zweidrittelmehrheit beschlossen worden sind, und die Finanzgesetze), auf Antrag von 300 Bürger/innen ausgesetzt und, falls weitere 13.000 Unterschriften gesammelt werden, einer Volksabstimmung unterzogen werden können", so die Grüne Fraktion.
Dieses Instrument sei von Anfang an ein Dorn im Auge gewesen. Es hieß, dass es missbraucht werden könne und dass nun die "Referenditis" ausbrechen würde. Das sei nicht passiert. Es habe in den 3 Jahren seit der Einführung kein einziges Referendum gegeben. "Wir wissen es, niemand sammelt zum Spaß Unterschriften", so die Grünen.
Trotzdem bekam Josef Noggler den Auftrag, ein Gesetz vorzulegen, welches das ungeliebte Referendum aus der Welt schaffen würde. Das passierte nun am 11. Juni 2021.
Das "Noggler"-Gesetz beinhaltet neben der Abschaffung des Referendums noch weitere Verschlechterungen. Der Bürgerrat werde geschmälert. Vor allem aber werde die Information über Volksabstimmungen dem Landtagspräsidium überstellt. Das Präsidium bestehe aus 5 Mitgliedern der Mehrheit und 1 Mitglied der Opposition. Von Ausgewogenheit könne beim Präsidium nicht die Rede sein. Das Präsidium werde künftig auch für das Büro für politische Bildung zuständig sein. Damit werde das Büro für politische Bildung zum Handlanger der politischen Mehrheit. Auch das sei nicht akzeptabel.
„Das sind die wichtigsten Gründe, warum wir dazu aufrufen, in der Gemeinde und an den Ständen für den Antrag auf Volksabstimmung zu unterschreiben“, so die Grünen.