Der Skandal im Skandal

Sozialsprengel verweigert Gebrauch der Muttersprache

Im Rahmen unseres Leitartikels "Kompatscher, Achammer, Deeg: Werden Sie wieder lügen? - Skandal um Corona-Hilfsgelder" berichtete VOX NEWS Südtirol darüber, dass der von der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt geführte Sozialsprengel Meran nicht in der Lage war (und offensichtlich ist) mit Bürgern deutscher Muttersprache im Rahmen offizieller und formeller Korrespondenz den Gebrauch der deutschen Sprache zu garantieren. Ein handfester Skandal im noch größeren Skandal um die Ablehnung von Hilfsgeldern, den VOX NEWS Südtirol hier noch einmal mit einem getrennten Artikel beleuchtet.

Der Sozialsprengel Meran, eine Einrichtung der Bezirksgemeinschaft Meran, war nicht in der Lage eine Mitteilung über abgelehnte Corona-Hilfsgelder in deutscher Sprache zu verfassen.

Der Fall von Viktor Franz (Namen der Redaktion geändert) ist offensichtlich kein Einzelfall. Wie kann es sein, dass man bei der Bezirksgemeinschaft Meran bzw. dem Sozialsprengel nicht die in der Autonomen Provinz Bozen geltende Gesetzesregelung zum Sprachgebrauch kennt?

Diese Regelung besagt, dass im schriftlichen und mündlichen Verkehr mit den Bürgern alle Organe und Ämter der öffentlichen Verwaltungen und Körperschaften mit Sitz in Südtirol den Gebrauch der deutschen und italienischen Sprache gewährleisten müssen. Dies gilt für den Staat genauso wie für die Region, das Land, die Bezirksgemeinschaften, die Gemeinden und ähnliche öffentliche Körperschaften, darüber hinaus aber auch für das Regierungskommissariat, die Einnahmenagentur, also die Register-, Mehrwertssteuer- und Bezirkssteuerämter, sowie für Zollämter, die Banca d’Italia, das Staatsarchiv, die Rundfunk-Anstalt Südtirol (RAS), die Handelskammer, das Nationale Institut für Sozialfürsorge (INPS) sowie für das Nationale Arbeitsunfallversicherungsinstitut (INAIL).

Ist es möglich, dass man bei einem so grundlegenden Dienst für die Bürger, wie dem Sozialsprengel Meran, nicht eine Gesetzesregelung kennt, die in den Artikeln 99 und 100 des Südtiroler Autonomiestatutes festgeschrieben ist und bereits am 31. August 1972 mittels Dekret des Präsidenten der Italienischen Republik in Kraft gesetzt wurde?

Offensichtlich nicht! Und das ist ein handfester Skandal. Dass staatliche Organe, wie etwa Bedienstete der in Südtirol tätigen Ordnungskräfte schon mal Probleme mit der Pflicht zur Gewährleistung des Gebrauchs der deutschen Sprache haben, ist nicht unbekannt und vermutlich auch irgendwie nachvollziehbar, aber ein Dienst einer Südtiroler Bezirksgemeinschaft an dessen Spitze konkret im Bezirksrat und im Bezirksausschuss sich mehrheitlich deutschsprachige Bürgermeister befinden, das ist sehr wohl ein handfester Skandal.

Die Leiterin des Sozialsprengel Meran ist Paolo Santoro, übergeordnet verantwortlich der langjährige Direktor der Sozialdienstes der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt Florian Prinoth. Paola Santoro hat die Leitung des Sozialsprengels seit dem Jahr 2014 inne. Santoro wurde seinerzeit innerhalb der Bezirksgemeinschaft Meran von einer internen Kommission unter der Leitung der Generalsekretärin Petra Weiss unter sechs Kandidaten als externe Bewerberin für dieses Amt bestimmt. Santoro, die zuvor die pädagogische Leitung des Liebeswerkes inne hatte, leitet nunmehr seit 7 Jahren mit einer Handvoll weiteren Mitarbeitern den Sozialsprengel. Zu den Aufgaben des Sozialsprengels gehören die Führung des Bürgerschalters, die Leitung der Abteilung der Finanziellen Sozialhilfe, die Leitung der sozialpädagogischen Grundbetreuung und jener der Hauspflege im Sozialsprengel. Zum Sozialsprengel Meran gehören folgende Gemeinden: Meran, Algund, Vöran, Marling, Schenna, Hafling, Riffian, Kuens und Tirol. Nicht zum ersten Mal gibt es Beschwerden über unzureichenden Gebrauch der deutschen Sprache im Bereich der Kommunikation und Verständigung zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltung.

 

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VOX News Südtirol / ts