Ein Problem für die Berufsgruppe, worauf der Nationalrat der Wirtschaftsprüfer und die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bozen schon seit einiger Zeit aufmerksam machen wollen. Die Berufsverbände fordern daher, dass diesbezüglich Maßnahmen eingeleitet werden, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die diese Prozesse bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Wirtschaftsprüfer regelt.
Der Nationalrat hat schon am 12. September die Integration eines entsprechenden Zusatzartikels ins Dekret Ristori vorgelegt. Der Zusatz sieht vor, die Fristen für Steuerzahlungen sowie steuerpflichtige Sozialversicherungsbeiträge und Fürsorgeleistungen 30 Tage auszusetzen. Außerdem sollen jegliche zivil-, straf-, verwaltungs- und steuerrechtliche Verfahren aufgeschoben werden, die innerhalb von 30 Tagen nach einem positiven Coronatest, einer freiwilligen Selbstisolation oder einer von den Behörden angeordneten Isolation anstehen, zumal das nicht nur im Interesse des Wirtschaftsberaters, sondern auch des Steuerzahlers wäre. Aktuell wird die Integration in den Commissioni riunite Finanze e Bilancio besprochen.
"Es ist offensichtlich dringend nötig, gerade in Zeiten der Pandemie diese Angelegenheiten rechtlich zu regeln. Das liegt auch im Interesse der Steuerzahler. Es gilt zu vermeiden, von Fall zu Fall entscheiden zu müssen, da dies nur weitere Unsicherheit und Ungleichheit im ganzen Land schürt und unausweichlich in Streitfälle mündet", mahnt Claudio Zago, Präsident der Kammer Bozen.
Die Wirtschaftsprüfer drängen daher darauf, dass sie in solchen Fällen geschützt werden und weisen zum wiederholten Male darauf hin, dass einschlägige Vorschläge für eine strukturelle Reform besprochen werden sollten, sodass eventuelle Aufschiebungen der Fristen für Steuererklärungen automatisch vonstatten laufen. Wirtschaftsberater sollen das Recht darauf haben, im Falle schwerer Krankheit ihre Arbeit ruhen lassen zu können, ohne dass sie oder gar Klienten mit Konsequenzen rechnen müssten. Des Weiteren soll so verhindert werden, dass Klienten sich in diesem Zeitraum von ihren Wirtschaftsberatern des Vertrauens abwenden, da diese aufgrund deren Situation dringende Fristen nicht einhalten können.
Daher unterstreichen die Wirtschaftsprüfer nochmals, dass dieser am 12. November vorgeschlagene Zusatz genauso Priorität hat wie der Gesetzesvorschlag zu Krankheit und Unfall von Wirtschaftsprüfern, der von Senator Andrea De Bertoldi als ersten Unterzeichner eingereicht wurde.