Wie das Team K in einer Pressemitteilung mitteilt, will die nationale Ärztevereinigung das Europagesetz des Landes wegen "Umgehung der nationalen Gesetzgebung" anfechten. Laut der Partei sei eine Durchführungsbestimmung, auch um den Ärzte- und Pflegemangel und die Gesundheitsversorgung wirklich in den Vordergrund zu stellen, notwendig. Die nationale Ärztevereinigung hat am 12.November mitgeteilt, dass sie die italienische Regierung aufgefordert habe, das Europagesetz des Landes bzw. Artikel 4 (Einschreibung der Ärzte mit nur Deutschkenntnissen) anzufechten. Grund dafür sei die Umgehung der nationalen Gesetzgebung bei der Einschreibung in das Kammersystem der reglementierten Berufe. Der nationale Präsident der Ärztevereinigung Francesco Anelli hat gegenüber der Tageszeitung "Corriere dell´Alto Adige" erklärt, dass das Problem bei der Anerkennung der Studientitel bei dem römische Gesundheitsministerium liegt: "Anche l’Alto Adige fa parte del Servizio sanitario nazionale. Autorizzando l’iscrizione all’albo dei medici che parlano solo tedesco si bypassa la normativa nazionale che prevede che il riconoscimento dei titoli avvenga attraverso il ministero della Salute" (Übersetzung: "Auch Südtirol ist Teil des Nationalen Gesundheitsdienstes. Wird die Einschreibung in die Ärztekammer jener Ärzte erlaubt, die nur Deutsch sprechen, wird die nationale Gesetzgebung übergangen, welche vorsieht, dass die Anerkennung von Qualifikationen durch das Gesundheitsministerium zu erfolgen hat.") Was laut Aussage von Team K nicht ganz stimmt, denn: “Mit dem Landesgesetz wird das Gesundheitsministerium nicht umgegangen, denn es geht nicht um die Titelanerkennung, sondern um die Möglichkeit, sich in die Ärztekammer einzuschreiben” erklärt Dr. Franz Ploner. Dass die Südtiroler Regelung in Rom kommentarlos hingenommen werden würde, wie in der SVP erhofft, wäre jedoch aus Sicht von Team Köllensperger, auch eine Überraschung gewesen: “Vor einer potentiellen Anfechtung des Landesgesetzes in Rom hatten wir bereits während der Debatte im Landtag gewarnt” so Paul Köllensperger und Dr. Franz Ploner. Um einen alternativen Weg zu finden, wurde letzte Woche ein Beschlussantrag von Dr. Franz Ploner im Plenum vorgestellt. Dieser Antrag sah die Möglichkeit einer Eintragung in die Berufskammern oder -verbände vor, auch bei alleiniger Kenntnis der deutschen Sprache, wobei der entsprechende Beruf einzig in der autonomen Provinz Bozen ausgeübt werden dürfte. Die Landesregierung hat diesen Vorschlag laut Team K mit der Begründung, die derzeitige Gesetzgebung des Landes sei ausreichend, abgelehnt. Die Partei vertritt hingegen die Meinung, dass eine solche Durchführungsbestimmung die EU- Richtlinien umsetzen würde, welche die Sprachkenntnisse des Landes vorsieht. Des Weiteren sei es laut Team Köllensperger eine sinnvolle Maßnahme um auf Landesebene den Ärzte- und Pflegemangel zu mindern und ebenfalls die Niederlassung von Fachärzt/innen in der Praxis zu ermöglichen. "Der Grundsatz der Kenntnis der beiden Sprachen für jene, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, wird in keiner Weise angetastet", so die Partei. "Kern unserer Forderung ist die Möglichkeit für deutschsprachige Ärztinnen und Ärzte, die in Südtirol arbeiten möchten, sich sofort in der Südtiroler Ärztekammer einschreiben zu dürfen. Für eine Einstellung im Südtiroler Gesundheitswesen würden keine Sonderwege gelten, sondern die geltende Gesetzgebung auch in Sachen der Zweisprachigkeitspflicht bleibt unberührt" so Franz Ploner abschließend.