Wie die Grüne Fraktion in einer Notiz an die Presse mitteilt, kommt dieser Widerstand diesmal weniger von der Opposition, sondern hauptsächlich von Technikerinnen und Technikern sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern - also aus dem Innersten der SVP. Ein "Protestdokument" wurde von fast 500 Fachpersonen aus den Bereichen Urbanistik, Landschaftsplanung und Architektur unterzeichnet - darunter über 50, die vom Land selbst für die Baukommissionen nominiert wurden.
Und das ist noch nicht alles: Vor einigen Wochen erreichte die Landeregierung ein Schreiben aus gut 53 Gemeinden, unterzeichnet auch von 17 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus allen Landesteilen. Sie kritisieren mehrere Punkte des neuen Gesetzes und die Vorgehensweise der Landesregierung: So gab es keine angemessene Schulung für das Personal der Gemeinden; von 27 Durchführungsbestimmungen fehlen noch 17; die Online-Portale für die geplante Digitalisierung wurden nicht umgesetzt; von den 7 "Pilotgemeinden" konnte nur eine die Arbeiten abschließen; viele Teile des Gesetzes sind widersprüchlich und endlose rechtliche Zweifel der Gemeinden sind unbeantwortet geblieben.
Die Grüne Fraktion ergänzt die Reihe der Kritikpunkte: So ist der Teil zum geförderten Wohnbau eine katastrophale Baustelle. Rom hat einen Teil des Gesetzes angefochten. Das Gesetz hat überarbeitet werden müssen, noch bevor es in Kraft getreten ist – eine nie gesehene Tatsache! Das Fazit: Dieses Gesetz ist schon alt, bevor es überhaupt in Kraft tritt und es ist den aktuellen Herausforderungen wie Klimaschutz, Schutz der Gesundheit, Ernährungssicherheit, Flächenverbrauch etc. nicht gewachsen.
Eine Aufschiebung um einige Monate ändert daran wenig: Es wird Jahre und nicht Monate dauern, um die Probleme zu beheben, über die sich Expertinnen und Verwalter beschwert haben, so die Grünen weiter. Daher, so die Grüne Landtagsfraktion, kann sich die Landesregierung das Motto "Weiter um jeden Preis" nicht leisten! "Denn den Preis dafür werden letztlich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden zahlen müssen", sind sich die Grünen Landtagsabgeordneten überzeugt.
"Dieses Gesetz ist gescheitert, und das muss zu Kenntnis genommen werden. Es wurde 2018 im Wissen, dass es noch nicht 'ausgereift' war, verabschiedet, und schon damals hatte die Grüne Fraktion Landesrat Theiner vorgeschlagen, seine Verabschiedung auszusetzen. In ihrem Minderheitenbericht im April 2018 haben die Grünen ganz klar gesagt, dass dieses Gesetz keinen breiten Konsens hat. Daher wird es nicht imstande sein, die Planungsinstrumente zu verbessern. Die Landschaft wird ins raumordnerische Chaos versinken", so die Grünen in ihrer Aussendung.
Die Grüne Fraktion schlägt daher erstens vor, das Trauerspiel zu beenden und dieses Gesetz definitiv auf Eis legen und das Gesetz Nr. 16 von 1970 "Landschaftsschutz", zweitens, in Kraft zu lassen, denn es ist bewährt und erprobt sowie, drittens, für die Raumordnung alle in diesen Jahren gesammelten Gesetze zu nutzen, um während der laufenden Legislaturperiode eine organische Reform des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13 von 1997 auszuarbeiten, das noch heute in Kraft ist; dabei soll dem Gemeinwohl, der Verringerung des Flächenverbrauchs und dem Klimaschutz Vorrang eingeräumt werden.