"Raum und Landschaft" - in die Zukunft schauen

Die Grüne Fraktion hatte heute, 21. November, mit Riccardo dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler zu einer Pressekonferenz in Bozen geladen mit dem Titel: "Raum und Landschaft: Schauen wir in und auf die Zukunft!" Zu viele Normen des Landesgesetzes 38/19, die nächste Woche im Landtag behandelt werden, wären das Ergebnis des Drucks von persönlichen Interessen und Lobbys in touristischen Gebieten. Gleichzeitig würden wesentliche Fragen von allgemeinem Interesse (wie z.B. geförderter Wohnbau) ungelöst bleiben, so die Grüne Fraktion. Als das neue Gesetz "Raum und Landschaft" Im Juli 2018 verabschiedet wurde, hätte die Grüne Fraktion bereits prophezeit, dass die nächste Bearbeitung vonseiten der Landesregierung nicht lange auf sich warten lassen würde. Schon damals hätte sie darauf hingewiesen, dass zu viele Durchführungsbestimmungen vorgesehen wären und dass die Gemeinden nicht ausreichend auf die neu gewonnenen Kompetenzen vorbereitet worden seien. "All unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Der Gesetzentwurf Nr. 38/19 ändert fast 50 Artikel des Gesetzes 'Raum und Landschaft' und verschiebt sein Inkrafttreten um weitere sechs Monate, da weder die Gemeinden noch die Landesregierung darauf vorbereitet sind. Letztere hat in eineinhalb Jahren nur sechs der 26 notwendigen Durchführungsbestimmungen genehmigt", sagt die Grüne Fraktion, und weiter :"Ein Gesetz, das die Raumentwicklung regelt, darf nicht so misshandelt werden!" Im Plenum würde die Grüne Fraktion mehr als 30 Änderungsanträge präsentieren und Folgendes vorschlagen:

  • Schluss mit Ad Personam-Artikeln! Die Norm (Art. 33, Abs.6 und Art. 34), welche die Regeln rückwirkend zugunsten der üblichen Verdächtigen (und ihrer AnwältInnen) ändert, muss gestrichen werden.
  • Wohnungen, die Ansässigen vorbehalten sind dürfen nicht an Touristen und Touristinnen vermietet werden! Bereut man die 2018 vorgestellte Maßnahme zur Lösung des überteuerten Wohnraums in touristischen Gebieten bereits (Art. 2-bis, 8, 9 und 10)?
  • Das Recht auf Wohnen muss geschützt bleiben. Wir brauchen ein neues Gesetz zum sozialen und geförderten Wohnbau (Art. 2 ter, 2 bis, 8 und 10).
  • Die Vertretung beider Geschlechter in den Gemeindebaukommissionen muss "angemessen" sein. Ein erster Schritt dazu war unser Änderungsantrag im Ausschuss (Art. 01).
  • Finanzierungen für die Gemeinden durch Erschließungsgebühren, Baukostenabgaben, Sanktionen usw.: Diese dürfen nicht zum Vorteil von BauherrInnen und Land 2reduziert werden (Art. 26, 27 und 39).
  • "Bagatelleingriffe ohne landschaftsrechtliche Genehmigung gefährden Landschaft und Artenvielfalt. Achtung vor Gruben und weiterem Ausbau der Industriezonen, während viele Produktionshallen leer stehen (Art. 5, 6, 13, 16, 23, 33, 39).
  • Ensembleschutz: Anreize schaffen, damit die Gemeinden ihren Teil dazu beitragen (Art. 13 und 16).
  • Bettenobergrenze: Wiedereinführung der Obergrenze für Gästebetten, denn die Gefahr der Tourismus-Blase ist nahe (Art. 7).