Sie konnte vom Sanitätsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden, weil zu personalaufwändig. Ende November sollte das Massenscreening Erleichterung bringen. Das Screening war von der Teilnahme her ein großer Erfolg. Allerdings wurde von Expert/innen immer wieder darauf hingewiesen, dass Massenscreenings nur unter mehreren Bedingungen wirksam sein können. Eine davon ist die sofortige Versetzung in Quarantäne nicht nur der positiv Getesteten, sondern auch der Kontaktpersonen.
Dies gilt natürlich auch für die Kontaktpersonen der von den Hausärzt/innen mit Antigentest positiv getesteten Personen. Die Regelung hierzu ist derzeit so, dass die Hausärzt/innen bei positiver Antigentestung einer Person sofort die Krankschreibung vornehmen. Es erfolgt die Meldung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit und die betroffene Person kommt somit unmittelbar in Quarantäne. Die Hausärztin oder der Hausarzt ist aber nicht befugt, auch die Kontaktpersonen krank zu schreiben und sie auf demselben Weg in Quarantäne zu versetzen. Dies kann nur der Hygienedienst machen – und das dauert zu lange, derzeit 3-7 Tage. In dieser Zeit können die Kontaktpersonen unbewusst in ihrem Umfeld das Virus weiter verbreiten – zugleich können sie nicht krank geschrieben werden.
Die Nachverfolgung würde sich radikal verbessern, wenn die Hausärzt/innen hier Handlungsspielraum erhielten.