Die Medizin und die Psychologie kennzeichnen sich im Gegensatz zu den anderen Naturwissenschaften vor allem als sprechende Wissenschaften aus, weshalb die Sprache in der Kommunikation mit den Patienten und den Angehörigen eine ganz zentrale Rolle einnimmt. Für einen Patienten ist es enorm wichtig, sich in seiner Muttersprache artikulieren zu können und richtig verstanden zu werden, als auch Informationen von Seiten des Arztes oder Pflegepersonals in seiner Muttersprache, also ohne sprachbedingte Unsicherheiten, zu erhalten. Team K hat dazu am 26. November, auf einer Pressekonferenz einen Beschlussantrag vorgestellt. "Bei der Anstellung von Ärzten und Pflegepersonal mit Kenntnissen in nur einer Landessprache sollten wir uns der Notwendigkeiten der Zweisprachigkeit bewusst sein", präzisiert Team K im Beschlussantrag, "Die Kommunikation in der Muttersprache ist unverzichtbar und wird in allen Gesundheitssystem Europas bei der Einstellung von ausländischen Mitarbeitern gefordert, darum werden ihnen durch den Arbeitgeber bevor sie in die Betreuung der Patienten übernehmen mehrmonatige Sprachkurse angeboten." Mindeststandard müsste die Fähigkeit sein, praxistaugliche Arztbriefe und Behandlungsempfehlungen für die Patienten verfassen zu können. In vielen Staaten Europas werden laut Team K bereits bei der Einschreibung in die Ärztekammern ein Sprachnachweis in der Landessprache des jeweiligen Landes - entsprechend dem B2 Sprach-Niveau - verlangt. Zudem würden die Kammern zu einem späteren Zeitpunkt eine zusätzliche Sprachprüfung mit C1-Niveau für medizinische Fachsprache. "Grund dieser Vorgaben ist, dass die Qualität der Leistungen im Gesundheitssystem wesentlich von der guten Verständigung mit den Patienten und dem Klinikteam untereinander abhängt", erklärt Team K. "Gerade durch den Fachärzte- und Basismedizinermangel in unserem Lande, bedingt durch die Anwerbung von Fachärzten mit der Kenntnis nur einer Landessprache aus dem restlichen Italien oder dem Ausland, ist das Sprachenlernen eminent geworden", so Team K im Beschlussantrag, "Eine Erfordernis ist ein intensives Erlernen der fehlenden Sprache entweder durch berufsbegleitende Sprachkurse oder, was noch besser wäre, durch Sprachkurse vor der Eingliederung in den Arbeitsalltag, aber bereits in einem Angestelltenverhältnis. Natürlich ist dies an Bedingungen, wie beispielsweise einem längeren Verbleib im Betrieb, gebunden." "Selbstverständlich müssen wir ungeachtet dieser personellen ärztlichen und pflegerischen Notsituation die gesetzlichen Vorgaben des Autonomiestatuts einhalten, das die Zweisprachigkeit (deutsch und italienisch) der in Südtirol tätigen Akademiker einfordert (A-Sprachprüfung entsprechend C1Niveau) und den Patienten das Recht auf Behandlung in der Muttersprache garantiert. Ein skaliertes Spracherlernen mit Prüfungen durch speziell auf Mediziner abgestellte Sprachkurse wäre sicher hilfreich. Berichte aus dem Ausland belegen, dass speziell auf Mediziner abgestellte Sprachkurse, geleitet durch kompetente Sprachlehrer, die Sprachkompetenz von B2-Niveau innerhalb kürzester Zeit - zwischen 4 und 6 Monaten - möglich macht. Der Sanitätsbetrieb sollte sich Gedanken machen, ob durch Inhouse-Intensivkurse die Sprachkompetenz nicht rascher erworben werden kann", so Team K. Der Beschlussantrag des Team K beinhaltet somit die Verpflichtung der Landesregierung
Gezeichnet ist der Beschlussantrag von Dr. Franz Ploner, Maria Elisabeth Rieder und Paul Köllensperger.