Green-Pass-Pflicht ab 1. Februar
Verordnung Nr. 5 unterzeichnet
Ab 1. Februar gilt bekanntlich die 3G-Regelung in fast allen Lebensbereichen. In welchen Bereichen es weiterhin Ausnahmen gibt, ist Inhalt der Verordnung des Landeshauptmanns vom Freitag, 28. Jänner.