Wesentliche Lockerungen bei der Maskenpflicht und der grünen Bescheinigung (Grüner Pass) treten am 1. Mai in Kraft. Dies sieht die Corona-Verordnung Nr. 13 des Jahres 2022 vor, die Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitag (29. April) unterzeichnet hat. Damit wird die am Vortag beschlossene staatliche Neuregelung auch in Südtirol übernommen. Sie gilt bis 15. Juni 2022.
In fast allen Lebensbereichen ist ab kommendem Sonntag keine grüne Bescheinigung mehr vorzuweisen. Aufrecht bleibt diese Pflicht nur in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge sowie in vergleichbaren Einrichtungen.
Auch die Maskenpflicht wird auf wesentlich weniger Bereiche eingeschränkt. Weiterhin sind in einigen Bereichen FFP2-Masken verpflichtend: Sie müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso getragen werden wie in Innenräumen bei öffentlichen Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungslokalen, Lokalen mit Livemusik und ähnlichen Lokalen und in Innenräumen bei sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen. Gleichzeitig wird empfohlen, in allen öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen einen Schutz der Atemwege zu tragen.
Ein Schutz der Atemwege (FFP2 oder chirurgische Maske) ist auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, der sozialen Pflege und Sozialfürsorge vorgeschrieben - sowohl für Beschäftigte, Benutzer und Besucher. Dieser Schutz der Atemwege ist auch in Schulen Pflicht. Letztere Regelung wurde bereits durch ein staatliches Gesetzesdekret bis Ende des Schuljahres vorgesehen.