VOX NEWS Südtirol: Herr Moser, der digitale EU-COVID-Impfpass wurde von der EU am 01.07.2021 eingeführt. Entsprechend sind alle Impfzertifikate der EU, welche am 1. Juli 2021 vergeben wurden, in Italien (und nur in Italien) mit 1. Februar 2022 verfallen. Die Verordnung des LH für Personen aus einem ausländischen Staat mit der Ausnahmeregelung unter Punkt 10 (in Italien verfallenes Impfzertifikat + gültiger negativer Antigen/PCR-Test = 2G) wurde am 04.02.2022 erlassen. Ist dem hds-Verband bekannt, wie viele Kunden aus einem ausländischem Staat mit Aufenthalt in Südtirol zwischen dem 1. Februar und dem 4. Februar Probleme mit dem in und nur in Italien verfallenen Impfzertifikat hatten?
Philipp Moser: "Nein, uns sind keine Fälle in den vom hds vertretenen Sektoren bekannt."
VNS: Wie das Beispiel des Auslandssüdtirolers zeigt, über welches unsere Redaktion berichtet hat, waren am 5. Februar Bedienstete in Südtirols Unternehmen noch nicht ausreichend über die Ausnahmeregelung für "Personen aus einem ausländischen Staat" aufgeklärt. Wie und auf welche Weise hat der hds seine Mitglieder über die Ausnahmeregelung informiert und auf welche Weise informieren die Mitglieder des hds wiederum ihre Angestellten?
Philipp Moser: "Der hds informiert seine Mitglieder regelmäßig über alle Kanäle on- und offline, und betriebsinterne Abläufe sind betriebsintern."
VNS: Der römische Rechtsanwalt Alessandro Fusillo vom "Movimento Liberatorio", einer Bewegung, die Rechtshilfe bei auferlegten Strafen gegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen anbietet, kritisiert, dass nicht qualifizierte und vom Staat autorisierte Personen (Personen ohne die Qualifikation als "agenti di pubblica sicurezza" - A.d.R.: "Agenten der Öffentlichen Sicherheit") persönliche und sensible Daten bei ihren Kontrollen erheben. Was sagt die Rechtsabteilung des hds-Verbandes dazu?
Philipp Moser: "Wir halten uns daran, was die geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorsehen."
VNS: Herr Moser, in diesem Zusammenhang folgender Hintergrund: Die Bedienungskräfte in der Bäckerei-Cafeteria, es handelt sich um ein hds-Mitglied, hatten am 5. Februar überhaupt keine Kenntnis über die Ausnahmeregelung für "Personen aus einem ausländischen Staat". Dieser Umstand ist angesichts der unzähligen Kontrollen in allen Betrieben Land auf Land ab mehr als beunruhigend. Abseits der mangelnden Qualifikation, welche diese Angestellten in den Südtiroler Unternehmen für "Personenkontrollen" haben, wird die Situation durch die Tatsache verschärft, dass die auf den Handys der Mitarbeiter installierten Kontroll-Apps grundsätzlich und generell EU-Covid-Impfzertifikate nach abgelaufenen 6 Monaten als "ungültig" erkennen und ausweisen. Dies, obwohl diese Zertifikate sehr wohl noch (außerhalb von Italien) weitere 3 Monate Gültigkeit haben. Herr Moser, auch als Co-Geschäftsführer eines Südtiroler Internet-Dienstleistungsunternehmens die Frage, gibt es wenigsten Möglichkeiten die entsprechenden Kontroll-Apps so zu programmieren, dass ausländische EU-Impfzertifikate als solche erkannt werden und den kontrollierenden Kellnern, Kellnerinnen, Barmännern und Barfrauen, Verkäuferinnen und Verkäufern nicht ein "ungültiges" Impfzertifikat signalisieren, sondern den Zusatz der Notwendigkeit der Vorlage eines gültigen negativen Antigen-/PCR-Testes?
Philipp Moser: "Der hds programmiert keine Kontroll-Apps. Auf jeden Fall wären jede Optimierung und Vereinfachung von Kontrollmechanismen sehr zu begrüßen."
VNS: Welche verbandspolitischen Initiativen unternehmen Sie als Präsident des hds um die Landesverwaltung aufgrund der Verordnung Nr. 06-2022 vom 04.02.2022 des Landeshauptmannes auf eine klare Verletzung einer Vorschrift der EU-Kommission aufmerksam zu machen?
Philipp Moser: "Wir sind in ständigem Austausch mit der Landesverwaltung und mit der Landespolitik."
VNS: Herr Moser, danke fürs Gespräch.