Der Fahrdienst für Wähler und Wählerinnen sollte auch alten und kranken Mitmenschen die Möglichkeit geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Aufgrund der aktuellen Situation und der noch ungewissen Entwicklung hinsichtlich steigender Infektionszahlen hat sich der Landesrettungsverein dazu entschieden, den kostenlosen Transportdienst bei den Wahlen am 20./21. September nicht anzubieten. Durch diese Maßnahme soll vermieden werden, dass die Personen dieser Risikogruppe einem zusätzlichen Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Die Vereinsführung unterstreicht in einer Presseaussendung, dass es sich hierbei um eine Ausnahme aufgrund der Notsituation handelt. Bei zukünftigen Wahlterminen und einer Entspannung der Infektionslage werde der Dienst wieder wie gewohnt angeboten werden.