Wie der Verbraucherschutzverein Robin in einer Presseaussendung informiert, stellte das Finanzschiedsgericht in seiner Entscheidung fest, dass die Bank gegen die Finanzvorschriften verstoßen hatte, und verurteilte sie zur Zahlung von fast 12.000 € zuzüglich Zinsen. Der Sparer forderte die Volksbank auf, dem Schiedsspruch nachzukommen, was diese jedoch nicht tat, da ACF-Entscheidungen nicht vollstreckbar sind, sondern nur zu einem Reputationsschaden für die säumige Bank führen.
Im Januar 2021 wandte sich der Sparer an das Aktionärskomitee Suedtirol und beauftragte Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia auf der Grundlage des Schiedsspruchs, einen Zahlungsbefehl gegen die Bank zu erlassen. Das Gericht in Rom gab der Berufung statt und erließ einen vorläufig vollstreckbaren Zahlungsbefehl über denselben Betrag, der bereits vom ACF zugesprochen wurde, zuzüglich Zinsen und Prozesskosten. Das Urteil wurde der Bank zusammen mit dem Vollstreckungsbescheid sofort zugestellt, und diese zahlte, um eine Pfändung zu vermeiden, den vollen Betrag, wobei sie sich das Recht vorbehielt, Einspruch einzulegen.
Walther Andreaus, Präsident des Aktionärsausschusses Suedtirol, stellt fest, dass es leider Dutzende von Schiedssprüchen des Finanzschiedsgerichts gibt, die von der Volksbank nicht vollstreckt wurden (siehe Homepage der Volksbank).
Aktionäre der Volksbank können eine Interessensbekundung, um sich dem Rechtsstreit wegen des erheblichen Wertverlusts der Aktien anzuschließen, an die folgende E-Mail-Adresse senden: comitatoazionistisuedtirol@gmail.com, wobei in der Betreffzeile die Worte "VOLKSBANK-AKTIEN" und im Text der E-Mail: Vorname; Nachname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnanschrift; Datum, Gesamtpreis und Anzahl der gekauften Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil) anzugeben sind.