"Zu den Anliegen Zivilinvalidenrente und Abfertigung hat es bereits vor einem Jahr eine Aussprache zwischen Volksanwältin, Direktorin der Vereinigung der Zivilinvaliden und der Soziallandesrätin gegeben. Bis heute sind die Probleme in dieser Sache nicht gelöst worden. Die Betroffenen erwarten sich von den verantwortlichen Politikern nicht nur Worte des Verständnisses und das medial präsentierte Versprechen sich die Sachen anzuschauen, sondern konkrete Taten und Entscheidungen. Dieser Gesetzentwurf des Team K soll einmal mehr die Landesregierung endlich zum Handeln und zu Entscheidungen in dieser Sache bewegen, damit die Zivilinvaliden Südtirols endlich Gewissheit haben", sagt der Einbringer des Gesetzes Abgeordneter Alex Ploner vom Team K.
Das Team K erhofft sich am Dienstag, 12. Mai im Gesetzgebungsausschuss eine breite Zustimmung für diesen Lösungsvorschlag, um den Zivilinvaliden eine bestmöglich schnelle und unbürokratische Auszahlung der Zivilinvalidenrente zu ermöglichen.
Hier der Gesetzesvorschlag im gesamten Wortlaut: http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/akte/angaben_akt.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=595751
Abfertigung bei Arbeitsauflösung für Zivilinvaliden
Berufstätige Zivilinvaliden, welche die monatliche Zivilinvalidenrente von 442,35 Euro beziehen, stehen häufig vor dem Problem, dass bei Arbeitsrücktritt die angehäufte Abfertigung zum Jahreseinkommen zählt. Dies hat oftmals zur Folge, dass der Antragsteller für die Zivilinvalidenrente, die Grenze des im Vorjahr erzielten Brutto-Jahreseinkommens überschreitet. Infolge verliert der Zivilinvalide für ein Jahr die Zivilinvalidenrente. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies einen Verlust von 5.750,60 Euro im Jahr.
Auszahlung der Zivilinvalidenrente bei Verlust des Arbeitsplatzes
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Zivilinvaliden, welche den Arbeitsplatz verlieren und die Einkommensgrenze vom Vorjahr nicht übersteigen, bis zum 01. Juni des darauffolgenden Jahres warten müssen, bis sie die Zivilinvalidenrente ausbezahlt bekommen. Damit können über 24 Monate bis zur 1. Rentenauszahlung vergehen.
Hier ein Beispiel zur aktuellen Vorgehensweise:
Das Team K schlägt deswegen eine Änderung des Verwaltungsablaufes vor. Auf nationaler Ebene zählt bei verschiedenen Leistungen für das Gesuchsjahr das geschätzte Jahreseinkommen, dies wollen wir auch beim Ansuchen der Zivilinvalidenrente: damit kann man gleich ansuchen und bekommt im Jahr, wo man das Einkommen nicht überschreiten wird aber die Steuererklärung eine Überschreitung des zulässigen Einkommens im Vorjahr ergibt, die Leistung ausbezahlt. In den darauffolgenden Jahren wird dann das von der Steuererklärung ausgehende Einkommen des Vorjahres berücksichtigt.
Die vom Team K geforderte Vorgehensweise würde dann zum Beispiel so aussehen: