Das von der Südtiroler Landesregierung beschlossene einmalige Corona-Notfallstipendium kann von Studierenden beantragt werden, die sich in einer Corona-bedingten wirtschaftlichen Notlage befinden, auch wenn sie im akademischen Jahr 2020/21 angesichts ihrer Einkommens- und Vermögenslage von 2019 eigentlich kein Anrecht auf eine Studienförderung hätten. Jasmin Ladurner zeigt sich in einer Presseaussendung erfreut über diese Maßnahme: "Die Corona-Krise hat auch die Studierenden getroffen. Diese Unterstützungsmaßnahme soll jenen Studierenden als Überbrückungshilfe dienen, die sich in einer schweren wirtschaftlichen Notlage befinden und ohne Unterstützung ihr Studium unterbrechen oder gar abbrechen müssten."
Mit einem zweiten Beschluss hat die Landesregierung zudem eine zehnprozentige Ergänzung der ordentlichen Studienbeihilfe für das Jahr 2019/20 beschlossen. Auch in diesem Fall muss eine Corona-bedingte Minderung des Einkommens und Vermögens der Kernfamilie um mindestens 20 Prozent vorliegen, die der Studierende mittels Eigenerklärung bestätigt. "Auch diese Maßnahme geht in die richtige Richtung und ist eine Investition in die Ausbildung unserer Jugend und damit eine Investition für eine erfolgreiche Zukunft“, zeigt sich Ladurner überzeugt.