Lediglich die Straftaten der Behinderung der Aufsichtsbehörden (Consob und Banca D'Italia ) wurden nicht für verjährt erklärt und auch in Bezug auf diese haben acht Sparer, unterstützt von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Mario Scialla, Alessandro Caponi und Sebastian Ochsenreiter, rechtliche Schritte eingeleitet, heißt es in einer Presseinformation des Aktionärskomitees Südtirol.
Das Aktionärskomitee Südtirol werde jedoch so bald wie möglich eine Beschwerde an das Justizministerium richten, um die mögliche Verantwortung der Bozner Justizbehörde für eventuelle Verzögerungen und Unterlassungen zu ermitteln, die es den Angeklagten ermöglicht haben, sich zumindest teilweise nicht zu den ihnen vorgeworfenen schweren Straftaten zu äußern, wodurch die Rechte von Tausenden von Sparern verletzt wurden.
Walther Andreaus weist darauf hin, dass Zivilklagen gegen die Sparkasse noch nicht verjährt sind und dass alle in den strafrechtlichen Ermittlungen gesammelten Beweise in den Zivilverfahren verwendet werden können, da die Ziviljustizbehörde dort die zivilrechtliche Haftung der Sparkasse für die von der Staatsanwaltschaft gegen ihre ehemaligen Exponenten erhobenen schweren Tatvorwürfe feststellen kann. Im Übrigen geht der Strafprozess gegen die angeklagten Sparkasse-Exponenten am 9.6.2021 um 10.30 Uhr in eine weitere Runde.
In wenig mehr als zwei Jahren fällten die Richter des Bozner Zivilgerichts acht Urteile und verurteilten die Sparkasse zu Schadensersatzzahlungen in Höhe von Hunderttausenden von Euro an Sparer, die bei der Kapitalerhöhung 2008 Aktien der Bank gekauft hatten.
Zusätzlich zu denen von 2008 können alle 11.000 Aktionäre der Kapitalerhöhung von 2012 auch zivilrechtlich gegen die Sparkasse vorgehen, da der Straftatbestand zwar erloschen ist, nicht aber die Möglichkeit einen Zivilprozess anzustrengen.
Zu diesem Zweck können alle Aktionäre, sowohl aus dem Jahr 2008 als auch aus dem Jahr 2012, eine Interessensbekundung an eine der folgenden E-Mail-Adressen des Aktionärskomitees Südtirol senden: comitatoazionistisuedtirol@gmail.com oder comitatoazionistisparkasse@gmail.com, wobei in der Betreffzeile "SPARKASSE-AKTIEN" und im Text der E-Mail anzugeben sind: Name; Nachname; Steuernummer; Geburtsort und -datum; Wohnsitzadresse; Datum, Gesamtpreis und Anzahl der erworbenen Aktien; E-Mail und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil).
Die Sparkasse könnte eine Lawine von Klagen (und hohen zivilrechtlichen Schadenersatzleistungen) vermeiden, indem sie Verhandlungen mit den Aktionärsvertretern aufnimmt, um faire Formen des Ausgleichs zu finden, ist das Aktionskomitee überzeugt. Eine solche Initiative würde darauf abzielen, ein neues Vertrauen der Sparer gegenüber der Bank zu schaffen. Die Sparkasse sollte sich nicht hinter der Verjährung verstecken und sollte ihrer zivilrechtlichen (und moralischen) Verantwortung gerecht werden.
"Wir hoffen, dass die Sparkasse die Notwendigkeit eines sozial und ethisch verantwortungsvollen Handelns versteht“",so der Präsident des Aktionärskomitees abschließend.