Die Corona-Verordnungen der letzten Tage hatten es untersagt, dass sich Beziehungspartner und Familienangehörige in den sogenannten Cluster-Gemeinden treffen dürfen. Die Süd-Tiroler Freiheit hat immer wieder darauf hingewiesen, dass Familien- und Partnertreffen zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen und nicht einfach verboten werden dürfen. Dies umso mehr, als dass selbst in der Hochzeit des Lockdowns im Frühjahr, in Nord- und Osttirol derartige Treffen jederzeit möglich waren. Die Sensibilisierung für diese Problematik hat nun gefruchtet, mit der neuen Corona-Verordnung werden derartige Treffen endlich erlaubt. Der Besuch des Partners ist zudem auch in der Zeit der nächtlichen Ausgangssperre möglich.
"Das Recht, den eigenen Partner und die Familienangehörigen zu treffen, ist ein Grundrecht, das gewahrt bleiben muss und auch in Südtirol nicht mehr verboten werden darf", so Knoll und Atz Tammerle.