Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni entschieden, ab Dezember 2019 die Selbstkostenbeteiligung für den nicht gerechtfertigten Zugang zur Notaufnahme einzuheben. Was mit dem Wort "Selbstkostenbeteiligung" umschrieben wird , ist in Wirklichkeit jedoch nichts anderes als ein Bußgeld, welches immer dann zum Tragen kommt, wenn die Inanspruchnahme der Notaufnahme als nicht angemessen und notwendig eingestuft wird. Bereits am 12. Juni hatte die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt ausführlich über die angemessene Beanspruchung der Notaufnahme diskutiert. Dafür wurde ein Artikel zur Neuregelung vorgesehen, gleichzeitig wurde von der Einführung von Sanktionen abgesehen. Die Bestimmungen zur Selbstbeteiligung an der Gesundheitsabgabe bei der Notaufnahme wurden am Dienstag, 25. Juni, durch eine Aktualisierung des Landesregierungsbeschlusses 656/2018 geändert. Nun muss der Landtag über diese gesetzliche Grundlage für die Kostenbeteiligung der Patienten befinden. Die ursprünglich für Juli vorgesehene Einführung der Selbstkostenbeteiligung in Höhe von 35 Euro muss daher auf Anfang Dezember 2019 verschoben werden. Der Selbstkostenbeitrag soll dann fällig werden, wenn Patienten die Notaufnahme aus nicht gerechtfertigten Gründen aufsuchen. "Es ist uns wichtig, dass die Patienten, aber auch die Mitarbeiter im Gesundheitswesen eine Struktur mit klaren Regeln vorfinden. Darum arbeiten wir momentan mit Hochdruck an den Durchführungsverordnungen, die diese Materie im Detail und klar nachvollziehbar regeln sollen", betont Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.