Für die Fortsetzung der Lebentsmittelgutscheine-Aktion hat die Regierung Conte kürzlich der Stadt Meran weitere 220.000 Euro zugewiesen. Zudem hatte die Gemeinde Meran im Frühjahr ein Spendenkonto eingerichtet, um Einzelpersonen und Familien in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Mit diesen Spenden (insgesamt 8.000 Euro) werden weitere Lebensmittel-Gutscheine für bedürftige Meranerinnen und Meraner finanziert.
Antragsberechtigt sind:
Die Anträge werden Online angenommen. Die von der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Kriterien wurden in diese gegossen. Darin sind die Bedingungen erklärt, die erfüllt sein müssen, um Anrecht auf einen Lebensmittelgutschein zu haben. Der Antrag kann nur von einem der Familienmitglieder gestellt werden.
Die Antragstellung sollte nach Möglichkeit digital erfolgen, um unnötige Behördengänge zu vermeiden. Daher können Anträge über das Online-Formular gestellt werden.
Falls das Online-Formular nicht ausgefüllt werden kann, kann die entsprechende sozialwesen@gemeinde.meran.bz.it).
auch ausgefüllt und eingescannt per E-Mail dem Sozialamt zugesandt werden (Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vordruck in Papierform im ersten Stock, Zimmer Nr. 116 im 1. Stock des Rathauses, Laubengasse 192, persönlich abzugeben. Dabei muss vorab ein Termin unter der Rufnummer +39 0473 250127 vereinbart werden.
Die Höhe der Lebensmittelgutscheine richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder: Alleinlebende erhalten 150 Euro, für jedes weitere Familienmitglied kommen 100 Euro hinzu – bis maximal 550 Euro bei fünf oder mehr Personen in einem Haushalt.
Die Gutscheine werden auf die Sanitätskarte der Antragstellenden geladen und können in Geschäften eingelöst werden, die mit der Gemeinde Meran konventioniert sind. Die Liste der an der Aktion beteiligten Betriebe wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.
Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, die Gutscheine so schnell und einfach wie möglich verfügbar zu machen, damit bedürftige Familien rasch die Unterstützung erhalten, die sie in dieser schwierigen Zeit benötigen.
Das Amt für Sozialwesen wird die von den einzelnen Bürger*innen zugesendeten oder abgegebenen Eigenerklärungen prüfen, die bedürftigen Haushalte ermitteln und über die Gewährung der Einkaufsgutscheine entscheiden. Die Angaben in den Eigenerklärungen werden im Rahmen strenger Kontrollen überprüft und für Falscherklärungen werden die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen verhängt.