Lebensmittelgutscheine

Neue Anträge möglich

Seit dem 18. Dezember können bedürftige Familien wieder um Zuweisung von Lebensmittelgutscheinen ansuchen. Die Gutscheine werden auf die Sanitätskarte der Antragstellenden geladen. Insgesamt wurden im Frühjahr von staatlicher Seite 216.000 Euro zur Finanzierung der Gutscheine für die Meraner Bürger/innen bereit gestellt. Bisher haben insgesamt 670 Haushalte davon profitiert.

Die Regierung Conte hat kürzlich der Stadt Meran weitere 220.000 Euro zugewiesen, um die Fortsetzung der Lebensmittelgutschein-Aktion zu sichern.

Für die Fortsetzung der Lebentsmittelgutscheine-Aktion hat die Regierung Conte kürzlich der Stadt Meran weitere 220.000 Euro zugewiesen. Zudem hatte die Gemeinde Meran im Frühjahr ein Spendenkonto eingerichtet, um Einzelpersonen und Familien in finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Mit diesen Spenden (insgesamt 8.000 Euro) werden weitere Lebensmittel-Gutscheine für bedürftige Meranerinnen und Meraner finanziert.

Wer hat Anrecht auf die Beantragung der Einkaufsgutscheine?

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelpersonen und Haushalte mit Wohnsitz in Meran (die Zusammensetzung des Haushalts muss den unter der angegeben Anschrift ansässigen Personen entsprechen);
  • Personen, die sich derzeit in der Stadtgemeinde aufhalten und einen Arbeitsvertrag haben bzw. bis mindestens Oktober 2020 hatten;
  • Personen, die aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Ereignisse infolge des epidemiologischen Notstands durch COVID-19 seit November kein Einkommen mehr haben bzw. eine beträchtliche Minderung des Einkommens hinnehmen mussten, sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und nicht in der Lage sind, Grundnahrungsmittel zu kaufen.

Wie kann man die Zuweisung von Einkaufsgutscheinen beantragen?

Die Anträge werden Online angenommen. Die von der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Kriterien wurden in diese gegossen. Darin sind die Bedingungen erklärt, die erfüllt sein müssen, um Anrecht auf einen Lebensmittelgutschein zu haben. Der Antrag kann nur von einem der Familienmitglieder gestellt werden. 

Die Antragstellung sollte nach Möglichkeit digital erfolgen, um unnötige Behördengänge zu vermeiden. Daher können Anträge über das Online-Formular gestellt werden. 

Falls das Online-Formular nicht ausgefüllt werden kann, kann die entsprechende auch ausgefüllt und eingescannt per E-Mail dem Sozialamt zugesandt werden (sozialwesen@gemeinde.meran.bz.it). 

Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vordruck in Papierform im ersten Stock, Zimmer Nr. 116 im 1. Stock des Rathauses, Laubengasse 192, persönlich abzugeben. Dabei muss vorab ein Termin unter der Rufnummer +39 0473 250127 vereinbart werden.

Wie hoch ist der Einkaufsgutschein?

Die Höhe der Lebensmittelgutscheine richtet sich nach der Anzahl der Familienmitglieder: Alleinlebende erhalten 150 Euro, für jedes weitere Familienmitglied kommen 100 Euro hinzu – bis maximal 550 Euro bei fünf oder mehr Personen in einem Haushalt.

Wo können die Gutscheine eingelöst werden?

Die Gutscheine werden auf die Sanitätskarte der Antragstellenden geladen und können in Geschäften eingelöst werden, die mit der Gemeinde Meran konventioniert sind. Die Liste der an der Aktion beteiligten Betriebe wird noch rechtzeitig bekanntgegeben.

Wann werden die Gutscheine zugewiesen?

Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, die Gutscheine so schnell und einfach wie möglich verfügbar zu machen, damit bedürftige Familien rasch die Unterstützung erhalten, die sie in dieser schwierigen Zeit benötigen.

Strenge Kontrollen vorgesehen

Das Amt für Sozialwesen wird die von den einzelnen Bürger*innen zugesendeten oder abgegebenen Eigenerklärungen prüfen, die bedürftigen Haushalte ermitteln und über die Gewährung der Einkaufsgutscheine entscheiden. Die Angaben in den Eigenerklärungen werden im Rahmen strenger Kontrollen überprüft und für Falscherklärungen werden die vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen verhängt.

VOX News Südtirol / nb