Der Relevanzgrenzwert beschreibt dabei gleichzeitig sowohl einen absoluten als auch einen relativen Grenzwert. Die Klassifizierung als Ausfall erfolgt automatisch, falls beide Komponenten des Relevanzgrenzwertes für mehr als 90 darauffolgende Tage überzogen werden. Für Privatpersonen und KMU liegt der absolute Grenzwert bei 100 Euro, für größere Unternehmen bei 500 Euro. Der relative Grenzwert beläuft sich bei beiden auf 1 Prozent der gesamten Außenstände gegenüber der Bank.
Kritik zur neuen Regelung wird vonseiten der Südtiroler Kammer der Wirtschaftsprüfer in Person des Präsidenten Claudio Zago laut: "Die Regelungen müssen neu ausgearbeitet werden. Gerade in einer wirtschaftlich und gesellschaftlich so schwierigen Zeit sollte man den Steuerzahlern nicht noch mehr aufbürden, zumal für den Fiskus noch zahlreiche andere Angelegenheiten abgearbeitet werden müssen. Wir hoffen, dass die EU einlenkt und die Kriterien entsprechend anpasst."