Konkret hat der "AIAV" (Associazione Italiana Agenti di Viaggio), der italienische Verband der Reisebüros und Reisevermittler, in Pescara den auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt Virgilio Golini beauftragt gegen die italienischen Tageszeitungen "Il Giornale", "Libero", "La Repubblica", "Il Giorno" und "Il Messaggero" Strafanzeige wegen des Verbrechens der "Beunruhigung der Bevölkerung" ("procurato allarme"), vorgesehen und bestraft nach Art. 658 des italienischen Strafgesetzbuches, zu erstatten. Der Reisebüroverband wirft in Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Ausbruch und die Verbreitung des Coronavirus den denunzierten Zeitungen vor, über ihre reißerischen und sensationsheischenden Publikationen innerhalb der Bevölkerung soziale Unruhe geschürt und verbreitet zu haben. Besonders ein Dorn im Auge des Reiseunternehmerverbandes sind verschiedenste Schlagzeilen und Inhalte auf den Titelseiten der genannten Tageszeitungen. "Schlagzeilen und Inhalte auf den Titelseiten der Tageszeitungen seien fern von der Wahrheit", heißt es in einer Aussendung.
Außerdem hat die Vereinigung "AIAV" die italienische Verbraucherorganisation "Codacons" abgemahnt mit sofortiger Wirkung die Verbreitung von Nachrichten zu unterlassen, die darauf abzielen, Verbraucher bzw. Reisende über die Möglichkeit zu täuschen, eine Reise oder einen Urlaub abzusagen, ohne dass die daraus resultierenden Vertragsstrafen bezahlt werden müssen, so als Grund für die Absage der Reise die Sorge um die Verbreitung des Coronavirus vorgebracht wird.
"In diesen Tagen haben sich viele Reisebüros über die Häufung von Stornierungsanträgen beschwert, die über Vordrucke eingereicht wurden, die von der Verbrauchervereinigung 'Codacons' erstellt wurden. Diese Formulare stützen sich auf Gesetzesnormen, welche nicht auf eine Branche angewandt werden können, zumal sich deren Regeln auf den Respekt des Reisenden aufbauen, wie es vom Tourismusgesetz vorgesehen wurde", verlautbarte der Reisebüroverband "AIAV". Außerdem bezeichnet der Verband der Reisebürounternehmer die Aktion von "Codacons" als niederschwellige Aktion zur "Mitgliedersammlung". Der "AIAV" kritisiert auch, dass die als "Mitgliederaktion" bezeichnete Initiative ausgerechnet von einer Vereinigung vollzogen wird, welche mit größter Aufmerksamkeit den Respekt der Wahrheit achten sollte, insbesondere auch gegenüber den eigenen Mitgliedern-Bürgern-Verbrauchern. Eine Aktion, die von den Mitgliedern der AIAV in jedweder Form abgelehnt werden würde, heißt es in der Aussendung.
Wie der Verband des Weiteren mitteilt wurde eine Kopie der Unterlassungsaufforderung zur Kenntnis an die Garantiebehörde für den Wettbewerb zur Überprüfungen eventueller unlauterer Geschäftspraktiken sowie ebenso zur Überprüfung an den Justizminister gesandt.
VOX NEWS Südtirol-Quellenverweis:
Artikel auf Qualitytravel.it (in italienischer Sprache) - zum Lesen des Artikels: hier