Referent Stefan Waldner erläuterte dabei die einzelnen Schritte beim Erstellen, digital Signieren und Übermitteln von elektronischen Dokumenten an die Dienststelle für Privatbauten und beantwortete damit zusammenhängende Fragen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes "Raum und Landschaft" am 1. Juli wurden nämlich mehrere Neuerungen im Bereich Bauwesen eingeführt, unter anderem die digitale Bauakte. Die Verwaltungsverfahren im Bereich Bauwesen wurden auf digitale Kanäle umgestellt.
In Zukunft sind alle an die Dienststelle für Privatbauten gerichteten Dokumente daher elektronisch zu erstellen, digital zu unterschreiben und über den Einheitsschalter für Bauwesen (ESB) oder über die PEC-Adresse der Dienststelle für Privatbauten, sofern ein/e Techniker/in, ein/e Freiberufler/in oder ein Unternehmen beteiligt ist, telematisch einzureichen.
Die Dienststelle für Privatbauten der Stadtgemeinde Meran hat dafür einen eigenen Leitfaden ausgearbeitet, in dem die neuen Verfahrensabläufe für alle Beteiligten übersichtlich und verständlich erklärt werden.
Außerdem finden die Anwender/innen auf der Website der Stadtgemeinde Meran auch eine detaillierte Beschreibung der Vorgangsweise beim Erstellen, digital Signieren und Übermitteln der elektronischen Unterlagen sowie weitere nützliche Unterlagen und Formulare.
Neu eingeführt wurde außerdem der digitale Einheitsschalter für Bauwesen (ESB), der für Fachleute und Bürger/innen die digitale Anlaufstelle für die fünf wichtigsten Verfahren (landschaftsrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT), beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM), Meldung der Bezugsfertigkeit) im Bereich Bauwesen und Urbanistik darstellt.
Die digitale Bauakte und die gleichzeitige Umsetzung des Gesetzes Raum und Landschaft stellt für die Bauämter der Südtiroler Gemeinden und für alle Planer eine große Herausforderung dar, für die es von beiden Seiten eine offene Zusammenarbeit und viel Einsatz bedarf, um diese Aufgabe erfolgreich bewältigen zu können.