Es handele sich um 5000 m² Eschen-Auwald, der sowohl durch die Europäische FFH-Richtlinie als auch durch das Landesnaturschutzgesetz strengsten geschützt sei. Aus der Sicht der EU handele es sich bei diesen Eschen-Auwald um einen "prioritären Lebensraum", der von den Staaten und Ländern besonders zu schützen sei.
Das Naturschutzgesetz des Landes sei diesbezüglich glasklar, denn es verbiete die Rodung von Auwäldern grundsätzlich. Bis vor 60 Jahren habe es im Land noch schöne Bestände von Eschen-Auwäldern gegeben, die zum Großteil landwirtschaftlichen Flächen haben weichen müssen. Als dann im Jahr 2010 spät aber doch das Landesnaturschutzgesetz verabschiedete worden sei, habe es ein Aufatmen gegeben. Endlich würden die verbliebenen Restbestände geschützt.
Aber wie es scheine, weit gefehlt: "Es ist nicht zu fassen, mit welcher Sorglosigkeit die Landesregierung solch seltene und geschützte Lebensräume der Vernichtung preisgibt", sagt Landtagsabgeordneter Hanspeter Staffler.
Die Grüne Fraktion wolle von der Landesregierung in einer Anfrage wissen, warum letztere der Rodung zugestimmt habe, obwohl diese Entscheidung eindeutig gegen europäische und landeseigene Naturschutzgesetze verstoße.
"Wir müssen alles daransetzen, um dieses Kleinod vor der Zerstörung zu retten", so die Grüne Fraktion abschließend.