2.605 Meranerinnen und Meraner haben im Winter ihre Arbeit verloren. Dazu kommen tausende Angestellte, Arbeiter*innen und Lehrlinge im zeitweiligen Lohnausgleich. Sie alle hätten Anspruch auf Unterstützungsgelder aus dem außerordentlichen Coronahilfspaket des Landes. Doch der Weg dahin gestaltet sich für viele schwierig. Das Problem: Unterstützungsanträge können ausschließlich online und mithilfe der elektronische Identität (SPID) gestellt werden.
"Für viele Menschen stellt das eine unüberwindbare Hürde dar, weil sie kein SPID oder keinen Computer haben und sich auch sonst mit digitalen Anträgen schwer tun. Patronate, Gewerkschaften und Sozialverbände tun, was sie können, doch sie geraten an ihre Grenzen. Daher sollte auch die Gemeindeverwaltung einspringen und ebenfalls eine Anlaufstelle anbieten", fordert der ehemalige Bürgermeister und Bürgermeisterkandidat Paul Rösch. "Wir dürfen vor allem jene nicht vergessen, die keine zahlungskräftige Lobby oder Interessensvertretung hinter sich haben."
Betroffen sind vor allem die Saisonarbeitskräfte in der Gastronomie. Nach der deutlich verkürzten Arbeitssaison im Sommer 2020 trifft die ausgefallene Wintersaison viele von ihnen hart, weil die regulären Unterstützungsgelder für Arbeitslose nach wenigen Monaten auslaufen. Doch auch Arbeiter*innen, Angestellte und Lehrlinge wurden vielfach in den zeitweiligen Lohnausgleich überstellt und müssen mit deutlichen Gehaltseinbußen leben.
"Wir wollen eine soziale Stadt sein, eine Stadt der gelebten Solidarität. Jeder Mensch in Not hat unsere Unterstützung verdient: Dafür braucht es in der derzeitigen Krise mehr denn je eine Politik, die mutig ist und auf der Seite der Menschen steht – vor allem der schwächsten unter ihnen", so Madeleine Rohrer und Andrea Rossi.
2.605 Menschen mit Wohnsitz in Meran waren mit Winter 2020/21 arbeitslos gemeldet, davon 1.253 Männer und 1.352 Frauen. Das Coronahilfspaket des Landes sieht für sie direkte Hilfszahlungen vor, die in mehreren Stufen von 2.100 Euro (ein Familienmitglied) bis zu 5.100 Euro (sechs und mehr Familienmitgliedern) reichen.