Demo-Verbot: VOX-NEWS-Südtirol-Artikel war korrekt

Gestern veröffentliche VOX-NEWS-Südtirol in einem Artikel zwei Pressemitteilungen zum selben Inhalt. Konkret die Pressemitteilungen der Süd-Tiroler Freiheit und der Grünen Landtagsfraktion zum De facto-Demonstrationsverbot, beschlossen durch die Südtiroler Landesregierung (zum Artikel: hier). Wenig später erfuhr diese Redaktion - sie selbst war nicht Empfänger der betreffenden Aussendung - dass das Büro des Landeshauptmannes eine Richtigstellung an verschiedene Medien zum Beschluss der Landesregierung betreffend der Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes für Kundgebungen gesandt hat. Schnell kam der Verdacht auf, die Medien (auch diese Redaktion) hätten somit mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung der beiden genannten Oppositionsparteien falsche Nachrichten und somit sogenannte "Fake-News" verbreitet. Entsprechende Leser-Kommentare unterstrichen diesen Sachverhalt. Die VOX-NEWS-Redaktion nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Nachrichtenportal STOL (Athesia) berichtigt wurde, dass - laut Büro des Landeshauptmannes - es nicht um ein Demonstrationsverbot als solches ginge, sondern um ein Verbot für Feste, Grill- oder Tanzveranstaltungen (siehe Artikel). Auch eine Nachrichtenmeldung von RAI Südtirol auf Facebook hat den selben Tenor (zum Artikel). Entsprechend würde es sich bei dem Beschluss um kein Demonstrationsverbot handeln, sondern um ein Verbot für Versammlungen für den eigenen Zweck. Angeführt wird auch hier als Beispiel ein "Grillfest". Die VOX-NEWS-Redaktion, welche nicht Begünstigte der Richtigstellung des Landeshauptmann-Büros war, hat daraufhin die eigenen Veröffentlichungen einer tiefergehenden Überprüfung unterzogen und Einsicht in den Beschluss der Landesregierung Nr. 426 vom 4. Juni 2019 genommen. Wortwörtlich heißt es in dem Beschluss: "Die Landesregierung beabsichtigt die Nutzung des Platzes von Seiten verwaltungsexterner Akteure und zwar Organisationen, die die Interessen der Allgemeinheit vertreten, zwecks Abhaltung von Veranstaltungen, die bezwecken gewisse Botschaften an die Institutionen zu richten, welche durch die umliegenden Landhäuser vertreten sind, zu regeln. Die Landesregierung beabsichtigt hingegen jenen Antragstellern, die lediglich den eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht zu erlauben. Demnach sind die besagten Veranstaltungen nur an Werktagen (Montag bis Freitag) abzuhalten. Aus demselben Grund werden an gesetzlichen Feiertagen ebenso keine Veranstaltungen ermächtigt." Und abschließend als Beschlussformulierung: "Nach genauer Erwägung und Prüfung des unterbreiteten Vorschlages, der zu eigen gemacht wird; beschließt die Landesregierung, einstimmig in gesetzmäßiger Weise: 1. festzuhalten, dass den verwaltungsexternen Akteuren die Nutzung des Silvius-Magnago-Platzes nur an Werktagen (Montag bis Freitag) ermächtigt wird, wobei an gesetzlichen Feiertagen ebenso keine Veranstaltungen verwaltungsexternen Akteure stattfinden können; 2. festzuhalten, dass jenen Antragstellern, die lediglich den eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht erlaubt wird." Die VOX-NEWS-Südtirol-Redaktion stellt somit fest, dass der von ihr veröffentlichte Artikel korrekt ist und grundsätzlich keiner Richtigstellung bedarf, selbst dann nicht, wenn die Redaktion (was aber nicht geschehen ist) eine Richtigstellung übermittelt bekommen hätte. Aus dem zitierten Beschluss der Landesregierung geht in keiner Weise hervor, dass es sich bei den nunmehr verbotenen Veranstaltungen "lediglich" um Feste, Grill- oder Tanzveranstaltungen handelt. Mal ganz abgesehen davon, wer macht denn schon eine Grillveranstaltung auf dem Platz vor dem Südtiroler Landtag? Dies zum einen. Zum anderen muss festgestellt werden, dass die entsprechende kritisierte Formulierung im Beschluss - "Die Landesregierung beabsichtigt hingegen jenen Antragstellern, die lediglich den eigenen Mitgliedern oder Sympathisanten gerichtete Veranstaltungen abzuhalten beabsichtigen, die Nutzung des Platzes nicht zu erlauben" - keine Glanzleistung der deutschen Sprache ist. Die Formulierung ist zudem extrem dehnbar und ohne klärende zusätzliche Beispiele (Feste, Grill- und Tanzveranstaltungen, auch Lotterien etc.) kann nur davon ausgegangen werden, dass über diesen Beschluss und Gummiparagrafen die Mitglieder einer Gewerkschaft kein Demonstrationsrecht mehr haben, genauso wie zum Beispiel die Sympathisanten (allein die Wahl dieses Wortes in einem rechtsstaatlichen Gesetzestext ist schon diskriminierend) bzw. Anhänger zahlreicher aktueller sozialer und politischer Themen (Wolfsgegner, Impfkritiker, Klimaschützer etc.), entsprechend der Formulierung im Beschluss, damit rechnen müss(t)en, dass ihr geplantes politisches Manifest, ihr von der Verfassung geschütztes Recht sich in geordneter und friedlicher Weise zu versammeln und ihren Protest Kund zu tun, auf dem Platz vor dem Südtiroler Landtag nicht mehr genehmigt wird. Der Beschluss bestätigt nebenbei auch, dass tatsächlich Demonstrationen (Veranstaltungen) nur mehr von Montag bis Freitag erlaubt sind. Warum eigentlich?, frägt sich die VOX NEWS Südtirol-Reaktion. Weil es möglicherweise "Veranstalter" unter der Woche, zu Schul- und Arbeitszeiten, schwerer haben werden Massen / Anhänger / "Sympathisanten" / Demonstranten zu mobilisieren? Verdächtig auch, dass ein entsprechender Demonstrations-regulierender Beschluss ausgerechnet in einer Woche erlassen wird, wo Südtirol mit gleich zwei Großdemonstrationen die bisher größten politischen Protestkundgebungen auf diesem besonderen Platz im politischen Zentrum des Landes erlebt hat. Und ganz nebenbei: Der Beschluss wird eingeleitet durch die Formulierung, dass der Beschluss "einstimmig in gesetzmäßiger Weise" erfolgt sei. Es wird sicher Juristen geben, die diesen Sachverhalt besser beurteilen können, als diese Redaktion, aber offen gesagt, der Beschluss - und auch damit hatten die Oppositionsparteien in ihren Aussendungen zum Thema Recht, trägt nicht gerade dazu bei, dass das Vertrauen der Bürger in ihre lokalen demokratisch gewählten politischen Entscheidungsträger gestärkt wird. VOX-NEWS-Südtirol-Quellenverweis: Der vollständige Beschluss der Landesregierung Nr. 426 vom 4. Juni 2019 im PDF-Format - zur Ansicht: hier