In Südtirol gilt im Einzugsgebiet der Etsch bis auf Widerruf der Wassernotstand. Diesen hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern (13. Juli) in einer Wassernotstandsverordnung festgelegt.
Heute Abend (21. März) hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Verordnung zum Wassernotstand im Einzugsgebiet der oberen Etsch bis Kastelbell unterzeichnet.