Thema der jüngsten Webinar-Runde zum Landesgesetz Raum und Landschaft war das Gemeindeentwicklungsprogramm.
Aus den Gewerbegebieten in Gemeinde- und Landesinteresse in Neumarkt wird ein einheitliches Gewerbegebiet im Landesinteresse, um damit Abläufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.
Coronabedingt ändert sich die Auswahl der Sachverständigen für Raum und Landschaft: Für die Eintragung ins Verzeichnis reicht eine mündliche Prüfung.
Fachleute aus acht Bereichen können sich den Gemeinden für eine Berufung in die kommunalen Kommissionen Raum und Landschaft zur Verfügung stellen.