"Wichtiger Schritt für Imkerei in Südtirol"
Bienenstände: Landesregierung genehmigt Richtlinien
Für neue Bienen- oder Lehrbienenstände ist eine Baugenehmigung nötig. Das sehen die am Dienstag, 9. März genehmigten Richtlinien vor. Nur Wanderbienenstöcke sind davon ausgenommen.