Neuerungen ab Jänner wirksam
Einkommensberechnung für Sozialleistungen angepasst
Die Neuerungen, unter anderem zu den Beträgen des Sozialen Mindesteinkommens und der Einkommensberechnung des Beitrages für Miete und Wohnungsnebenspesen, greifen ab Jänner 2023.