Mehrzwecknutzung für Stromproduktion möglich
Beiträge an Bonifizierungskonsortien genehmigt
Bewässerungsanlagen, Speicherbecken, Bonifizierungsstraßen und -gräben sowie Maschinen für die Instandhaltung werden wieder gefördert. Die Landesregierung hat die Förderungsrichtlinien genehmigt.