Drohende Pfändungen ab September

Zago: "Wir brauchen einen neuen Aufschub"

Am 31. August endet die letzte Frist für die im "Decreto sostegni bis" enthaltenen Aussetzungen der Zustellungen der Rechtsakte, der Einzugsverfahren und der Zahlungen von Steuern und deren Ratenzahlungen. Somit werden ab dem 1. September ca. 20 Millionen Zahlkarten, die seit März 2020 in den Schubladen des Finanzamts liegen, an die italienischen Steuerzahler verschickt. Die minimale Atempause, die diesen durch die Verlängerungen gewährt wurde, fällt hiermit weg und es könnte zu Pfändungen für nicht bezahlte Beträge kommen.

Claudio Zago: "Wir benötigen ein Polster für besonders getroffene Unternehmen."

Die Steuerzahler haben einen Monat Zeit, ausstehende Summen zu begleichen. Die anfallenden Zahlungen müssen nämlich innerhalb 30. September 2021 beim Fiskus eingehen. Gleichzeitig beginnen die Ratenzahlungen des sogenannten "pace fiscale". Die zwischen 8. März 2020 und 31. August 2021 fälligen Zahlungen können einmalig bezahlt oder in Raten entrichtet werden. Um ein eventuelles Einzugsverfahren des Einzugsdienstes der Agentur der Einnahmen zu vermeiden, muss bis 30. September 2021 ein Antrag auf Ratenzahlung eingereicht werden.

"Die Ausstellung der brachliegenden Zahlkarten ist ein Schlag ins Gesicht für viele Steuerzahler. Außerdem löst der Staat damit einen Dominoeffekt aus, der sich grundlegend auf die Arbeit der eh schon am Zahnfleisch gehenden Wirtschaftsberater auswirken wird", warnt Claudio Zago, Präsident der hiesigen Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. "Daher fordern wir mit Nachdruck eine weitere Aufschiebung der Zahlungen, die bis zum Ende des Covid-Notstandes am 31. Dezember 2021 reichen soll. Der Staat muss den Steuerzahlern und den durch die Pandemie stark angeschlagenen Unternehmen noch ein Polster zugestehen."

Neue Fristen für „rottamazione ter“ und „saldo e stralcio“

Doch das ist noch nicht alles: Laut dem Einzugsdienst der Agentur der Einnahmen sieht das "Decreto Sostegni bis" komplett neue Fristen für die Begleichung der Raten der "rottamazione ter" und des "saldo e stralcio" vor, die eigentlich 2020 fällig waren. Jene Steuerzahler, die mit den Zahlungen hinterherhinken, können diese in vier Monatsraten aufbrechen. Die neue Vorgabe löst damit jene des ersten "Decreto sostegni" ab, in dem eine einmalige Zahlung des Gesamtbetrags innerhalb 31. Juli 2020 festgelegt worden war. Damit kommt die Möglichkeit einher, die noch fälligen Ratenzahlungen für 2020 auf die vergangenen Monate Juli und August sowie die kommenden Monate September und Oktober zu verteilen, ohne die gewährten Vorteile zu verlieren.

Der erste Termin für die Zahlung der eigentlich am 28. Februar 2020 für "rottamazione ter" und am 31. März 2020 für "saldo e stralcio" fälligen Raten war der 31. Juli. Bis zum 31. August 2021 müssen die ursprünglich am 31. Mai 2020 fälligen Raten der "rottamazione ter" beglichen werden, während jene vom 31. Juli 2020 für die "rottamazione ter" und den "saldo e stralcio" bis zum 30. September 2021 bezahlt werden müssen. Die Rate des "rottamazione ter" vom 30. November 2020 muss bis zum 31. Oktober 2021 gezahlt werden. Die Fristen für die Zahlung der Raten für Februar, März, Mai und Juli 2021 bleiben unverändert und müssen bis zum 30. November 2021 entrichtet werden.

VOX News Südtirol / nb