Superbonus 110% leicht gemacht

Wirtschaftsprüfer stellen Checklisten zur Verfügung

Der Consiglio Nazionale dei Commercialisti und die Fondazione Nazionale dei Commercialisti haben zwei Checklisten erstellt, die sie Antragstellern für den Superbonus 110 % zur Verfügung stellen.

Im Bild: Claudio Zago, Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer Bozen.

Die Checklisten dienen als Überblick zu allen Punkten, die zur erfolgreichen Ausstellung der Konformitätserklärung durchgeführt werden müssen. Diese muss anschließend dem Dokument beigelegt werden, das an die Agentur der Einnahmen verschickt wird, sodass die Eignung für den Superbonus 110 % festgestellt werden kann. Um Anspruch auf die Steuerabzüge zu haben, müssen die Antragsteller die einschlägigen Normen erfüllen und im Besitz der entsprechenden Dokumente sein.

Artikel 121 des Dekrets "Rilancio" sieht zudem vor, für jene Arbeiten, die explizit unter Komma 2 aufgeführt werden, einen Vorschuss bei den Firmen zu beantragen, die die Arbeiten durchführen. Dieser Vorschuss wird in Form eines Rabatts auf dem entsprechenden Angebot bzw. der entsprechenden Rechnung aufgeführt. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Steuerguthaben an Dritte, zum Beispiel einem Kreditinstitut, abzutreten, die folglich die Kosten übernehmen. 

Claudio Zago, Präsident der Kammer der Wirtschaftsprüfer Bozen, zeigt sich begeistert: "Diese Listen sind eine große Hilfe für die Wirtschaftsprüfer. Sie erhalten damit einen umfassenden Überblick über die korrekte Durchführung der Verfahren, die der Antragsteller durchlaufen muss, um Anspruch auf den Superbonus zu haben. Somit profitieren alle davon. Einmal mehr erweist sich die Fondazione als eine große Unterstützung für uns Wirtschaftsprüfer."

Sollte man für den Vorschuss der beauftragten Firma oder für den Abtritt des Steuerguthabens an Dritte optieren, besteht der Gesetzgeber auf Folgenden: Neben der Durchführung der Standardverfahren muss eine Konformitätserklärung jenen Dokumenten beiliegen, die der Agentur der Einnahmen zugeschickt werden. Die Agentur prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung erfüllt werden. Die Erklärung darf nur von befugten Personen ausgestellt werden, zu denen auch Wirtschaftsprüfer und Arbeitsrechtsberater gehören, die Dokumente elektronisch weiterleiten können.

VOX News Südtirol / nb