Artikel 10 des Dekrets "Ristori" hat die Frist für die Einreichfrist der Steuererklärung für das Jahr 2019 bereits vom 31. Oktober 2020 auf den 10. Dezember 2020 verlängert. Da sich die Situation in den letzten Wochen maßgeblich verändert hat und das öffentliche Leben zunehmend eingeschränkt wurde, wird eine Ausweitung dieser bereits getroffenen Maßnahmen angestrebt. Die Wirtschaftsprüfer weisen auf die Möglichkeit hin, dass für die Vorlegung der Steuererklärung 2019 vorgesehene Datum am 30. November 2020 auf mindestens 10. Dezember 2020 zu verschieben.
"Wir unterstützen den Nationalrat in seinen Forderungen. Diese Fristverlängerungen sind das Mindeste, was man hinsichtlich der bevorstehenden, tiefergreifenden strukturellen Reformen einräumen kann", unterstreicht Claudio Zago, Präsident der Kammer. "Uns ist es auch ein wichtiges Anliegen, im Falle schwerer Krankheit die Arbeit aussetzen zu können, ohne dass der Steuerzahler mit Konsequenzen rechnen muss."
Die Kammer erachtet die Entscheidung, an die schon im Dekret "Rilancio" vorgesehenen nicht rückzahlbaren Zuschüsse anzuknüpfen, für konsequent. So stellt man sicher, dass auch jene im Dekret "Ristori" vorgesehenen Zuschüsse schnell und reibungslos ausbezahlt werden können. "Nichtsdestotrotz sollte man darüber nachdenken, diese operativ ausgezeichnet funktionierenden Abläufe mit vernünftigen Kriterien bei der Vergabe der Zuschüsse zu verbinden", betont Zago weiter.
Das Voranschreiten der Notsituation darf nicht dazu beitragen, dass Freiberufler a priori von den Hilfsmaßnahmen, die Unternehmen zustehen, ausgeschlossen werden. Daher fordern die Wirtschaftsprüfer, dass auch in den folgenden Dekreten zur Wiederherstellung des Landes Freiberufler berücksichtigt werden, zumal sich die Einschränkungen für die Wirtschaft in nächster Zeit weiter zuspitzen werden.