Die bestätigten Fälle, welche der Staatsanwaltschaft von Bozen gemeldet wurden, haben sich im Vinschgau, im Pustertal und im Unterland ereignet. Der Rechtsbruch, der allen 25 angezeigten Personen vorgeworfen wird, ist die Verletzung des Artikels 260 des Einheitstextes der Gesetze im Gesundheitswesen: jeder, der einer rechtlichen Anordnung, die dazu dient, das Eindringen oder die Verbreitung einer für den Menschen gefährlichen Infektionskrankheit entgegenzuwirken, nicht beachtet, wird mit Haft von drei bis 18 Monate und mit einer Geldbuße zwischen 500 und 5.000 Euro bestraft.
Im Vinschgau befindet sich der Großteil der Angezeigten, gut 16 Personen, wobei es sich um 13 Rumänen und zwei Bulgaren sowie eine Person aus Moldawien handelt, die allesamt als landwirtschaftliche Hilfsarbeiter im Bereich der Apfelernte beschäftigt sind. Alle waren sie durch einen durchgeführten Nasen-Rachen-Abstrich positiv getestet worden und bei einigen von ihnen war das Testergebnis sogar durch einen zweiten Test bestätigt worden, sodass sie zu einer häuslichen Quarantäne verpflichtet gewesen wären (eigentlich in Räumlichkeiten, die durch die landwirtschaftliche Betriebe als Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hätten werden müssen).
In allen 16 Fällen mussten Beamte der Carabinieri-Stationen von Naturns und Schlanders aufgrund ihrer Nachforschungen bei den entsprechenden Arbeitgebern und bei anderen Erntehelfern, oft Landsmänner der positiv Getesteten, feststellen, dass die unter Ermittlung Stehenden sich ohne Vorankündigung auf den Weg in ihr Heimatland gemacht haben.
Wie die Carabinieri in einer Presseaussendung mitteilen, sei es dabei völlig offensichtlich, dass solch ein Verhalten unverantwortlich ist, zumal die betreffenden Quarantänebrecher ihre Mitreisenden großen Risiken ausgesetzt haben. Dabei ist es egal, ob die Betroffenen, in Bus, Bahn oder mit dem Auto gereist sind, denn die Menschen, die mit ihnen gereist sind, hatten ein großes Risiko, sich wirklich anzustecken, da es in einem Verkehrsmittel annähernd unmöglich ist, die Sicherheitsdistanz einzuhalten und für eine ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen.
Eine weitere große Personengruppe Angezeigter kommt aus dem Unterland:
Insgesamt sind es 7 Personen zwischen Aldein und Neumarkt. Die ersten 6 von ihnen sind Rumänen, allesamt Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, die bei zwei landwirtschaftlichen Firmen in Aldein angestellt sind. Alle 6 Erntehelfer wurden unter Quarantäne gestellt, da sie positiv auf den Covid-19-Erreger getestet worden waren. Die Betreffenden sind dann aus der Quarantäne und unauffindbar im Nichts verschwunden.
Die Beamten der Carabinieri-Station von Aldein haben, ähnlich wie im Vinschgau, rekonstruieren können, dass auch diese sechs in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Bei der siebten Person handelt es sich hingegen um einen 81-jährigen Rentner aus Neumarkt, für den Quarantäne angeordnet worden war, der aber wissentlich sein Eigenheim und den von ihm gewählten Ort der Quarantäne verlassen hat, um einen Spaziergang zu machen.
Auch wenn die Anzahl der Fälle im Pustertal geringer ist, gestaltet sich die Situation hier nicht anders. Wie das Provinzkommando der Carabinieri in Bozen mitteilt, haben die Carabinieri-Beamten von Sexten einen 72-jährigen Rentner aus dem Ort angezeigt, der seine häusliche Quarantäne ebenso wenig respektiert hat. Er wurde am Steuer seines Fahrzeuges angetroffen. Die Carabinieri-Beamten haben ihn zufällig bei einer Straßenkontrolle in der Ortschaft Anderter, zwischen Sexten und Innichen, angehalten.
Der letzte der 25 Personen ist ein 34-jähriger Rumäne, der als Erntehelfer beschäftigt war und der sich der Quarantäne bei seinem Arbeitgeber in Schluderns hätte unterziehen müssen. Obwohl man ihm verboten aus dem Haus zu gehen, da er nach einem Abstrich positiv auf den Covid-19-Erreger getestet wurde, hat er seinen Aufenthaltsort verlassen, ist aber entlang der SS 29, der Pustertaler-Staatsstraße, zwischen Rasen und Olang, in eine Straßenkontrolle der Carabinieri geraten.
Die Beamten der Carabinieri-Station von Antholz haben einen Kleintransporter mit 8 Passagieren kontrolliert, dessen Ziel ebenfalls Rumänien war. Der 34-Jährige war einer der Passagiere. Die Carabinieri-Beamten haben beim Abgleich der Personalien der acht Personen mit der täglich den Ordnungskräften vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellten Liste mit den Daten jener Personen, die sich in Corona-Quarantäne befinden, festgestellt, dass der Mann eigentlich in Schluderns in Quarantäne hätte sein müssen.
Für die Carabinieri stand fest, dass wohl niemand in der Situation der anderen sieben Passagiere sein möchte, denn selbst die von den Carabinieri nicht gewährte Möglichkeit, dass die Mitfahrenden für die gesamte Dauer der taglangen Überfahrt vom Vinschgau bis nach Rumänien einen Mundschutz getragen hätten, hätte letztlich nicht garantieren können, dass bei den unzulänglichen Platzverhältnissen in dem Fahrzeug eine Ansteckung ausgeblieben wäre.
Bleibt die Frage, welche Schuld haben möglicherweise die 25 angezeigten Quarantänebrecher für eine weitere Verbreitung des Covid-19-Erregers in den betreffenden Bezirken und Gebieten. Die bei der Staatsanwaltschaft in Bozen zur Anzeige gebrachten Quarantänebrecher haben jedenfalls nun allesamt eine offene Rechnung mit der italienischen Justiz und die Frage der Gefährdung der Betreffenden zu Lasten ihrer Mitmenschen wird ein gerichtliches Nachspiel haben.