Fehlende Cashback-Auszahlungen

VZS: So können Verbraucher/innen Fehler reklamieren

In den letzten Monaten sind bei der Verbraucherzentrale Südtirol zahlreiche Beschwerden von Verbraucher/innen in Bezug auf das Cashback-Programm eingegangen.

Nicht wenige Verbraucher/innen beklagten dabei die fehlende Registrierung einiger Bewegungen auf der App des Cashback-Programms, IO.

Nun hat Consap (Concessionaria Servizi Assicurativi Pubblici) eine eigene Seite für Beschwerden bereitgestellt. Diese ist verfügbar unter:

https://reclamicashback.consap.it/reclamiprivate/faces

Auf diesem Beschwerde-Portal sind alle Verfahren und Fristen detailliert beschrieben. Ansprüche für nicht erfolgte oder fehlerhafte Auszahlungen können innerhalb von 120 Tagen nach der jeweiligen Fälligkeit der Zahlungszeiträume geltend gemacht werden:

Bezugszeitraum

Auszahlung des "Cashbacks"

Kann ich die Beschwerde einreichen?

Probephase

08.12.2020 –

31.12.2020

Innerhalb 28.02.2021

Ja; zu berücksichtigen ist aber, dass die Rückerstattungen über den gesamten Monat Februar ausbezahlt werden.

I Semester

01.01.2021 –

30.06.2021

Innerhalb 30.08.2021

Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.

II Semester

01.07.2021 –

31.12.2021

Innerhalb 02.03.2022

Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.

III Semester

01.01.2022 –

30.06.2022

Innerhalb 30.08.2022

Noch nicht. Die Beschwerde kann erst ab Ende des Semesters eingereicht werden.

 

VOX News Südtirol / nb