Für die Inanspruchnahme des Strom-Bonus wegen körperlicher Einschränkung (für Familien, in denen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen) ist hingegen weiterhin die schriftliche Anfrage an die Gemeinden oder ein CAF einzureichen.
"Die von der ARERA vorgesehenen Steuerboni für Wasser-, Strom- und Gasrechnungen sind ein erster Schritt, um Familien in schwierigen Lagen unter die Arme zu greifen. Sie reichen aber bei weitem nicht aus, um der gegenwärtigen Situation gerecht zu werden. Die Einkommensgrenze bei einem ISEE von 8.265 Euro schließt zahlreiche Familien aus, die derzeit enorme Schwierigkeiten haben, diese Rechnungen zu begleichen. Auch nimmt die ISEE Bezug auf das Einkommen und Vermögen des Vorjahres und berücksichtigt somit nicht die zusätzlichen, schwerwiegenden Probleme, welche durch Corona eingetreten sind", kommentiert VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.
Dazu gibt es zwei weitere wichtige Überlegungen. Zum Einen bleibt nach wie vor unklar, was in Südtirol mit dem Wasserbonus passiert. Die Gemeinden halten an ihrer Position fest, dieser sei nicht geschuldet, da das Wasser auf lokaler Ebene geregelt sei. Unserer Meinung nach spricht es nichts Gutes, wenn nationale Benefits einfach ersatzlos wegfallen, denn bedürftige Südtiroler Familien stünden dann schlechter da als die Bürger/innen im restlichen Staatsgebiet. Zweitens scheint auch der "Strom-Bonus Südtirol" nicht aus den Startblöcken zu kommen: mit großer Begeisterung wurde dieser im Jahr 2019 angekündigt, bis dato gibt es allerdings davon noch keine Spur in den Stromrechnungen der Südtiroler Familien. Wann können also die Familien mit diesem Bonus rechnen?
Laut ARERA sind italienweit über 2,6 Millionen Familien berechtigt, diese Boni in Anspruch zu nehmen - davon ungefähr 14.000 Familien in Südtirol. Die Sozialboni weisen eine begrenzte Laufzeit von 12 Monaten auf, und die Aktivierung des automatischen Anerkennungsmechanismus für 2021 sollte konkret ab dem 1. Juni beginnen.
Während es bis zum Jahr 2020 notwendig war, sich an ein Steuerbeistandszentrum (CAF) zu wenden, reicht es - wie oben erwähnt - mittlerweile aus, jedes Jahr die DSU einzureichen. Entspricht der Haushalt den Vorgaben, leitet die INPS/NISF die notwendigen Informationen automatisch an das Integrierte Informationssystem (SII) weiter. Dieses überprüft die Zulassungsvoraussetzungen und übermittelt die Daten der Begünstigten an die Energiebetreiber, die den Steuerbonus dann automatisch mit den Strom-, Gas- (und Wasser-) Rechnungen verrechnen. Die Berechtigten werden über das Ergebnis des Verfahrens und die Anerkennung der Boni durch eine eigene Mitteilung informiert.
Wird dieser Anschluss gekündigt, wird der verbleibende Bonusbetrag durch eine Einmalzahlung entrichtet. In der Folge kann von keinem Haushaltsmitglied ein neuer Bonus für das verrechnete Jahr angefordert werden. Wird hingegen der Betreiber gewechselt, wird der Bonus weiterhin verrechnet.