Seit 1. August ist nunmehr das Zustellungsverfahren mit Unterschrift des Empfängers wieder eingeführt worden. Zum Zeitpunkt der Zustellung wird der Empfänger aufgefordert, eine Maske zu tragen und den Anweisungen des Postboten zu folgen, um die Unterschrift in Sicherheit anbringen zu können. Einschreibebriefe und Wertbriefe bleiben hingegen weiterhin 60 Tage am Postamt lagernd, um den EmpfängerInnen das Abholen der Sendungen zu erleichtern.
Eventuelle Unregelmäßigkeiten in Bezug auf diese Art der Zustellung oder in Zusammenhang mit den anderen Diensten können VerbraucherInnen aufzeigen, indem sie eine Beschwerde bei der Post einzureichen. Die Formulare hierfür liegen in den Postämtern auf oder können von hier https://www.poste.it/modulistica.html (nur italienisch) heruntergeladen werden.
Erfolgt innerhalb von 45 Tagen keine bzw. keine zufriedenstellende Antwort, kann der in allen Postämtern erhältliche Schlichtungsantrag (auf italienisch auch unter https://www.poste.it/resources/editoriali/azienda/pdf/domanda_conciliazione_retail.pdf verfügbar) eingereicht werden.
Falls auch dieser Schritt nicht oder nur teilweise zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen sollte, kann bei der Agcom (Behörde für Garantien in der Telekommunikation) eine Streitbeilegung angestrebt werden, indem das "CP-Formular" unter https://www.agcom.it/il-formulario-cp eingereicht wird; auch hierfür kann man sich von einem Verbraucherverband unterstützen lassen.
Alle Streitbeilegungsverfahren lassen das Recht des Einzelnen, die Justizbehörden mit der Angelegenheit zu befassen, uneingeschränkt. Auch von der VZS wird der Dienst der Schlichtung mit Poste Italiane zur Verfügung gestellt, an den man sich für weitere Fragen wenden kann.