Diskussion im IV Gesetzgebungsausschuss

Team K: "Wir leistet Vorarbeit, Deeg lenkt ein"

"In Sachen Wohnbauförderung werden künftig Ehe und eheähnliche Beziehungen bei Auflösung mittels richterlicher Verfügung gleichbehandelt", so Team K in einer Aussendung an die Presse. Diese Richtigstellung sei gestern im IV Gesetzgebungsausschuss diskutiert worden. Die Behandlung des vom Team K Abgeordneten Peter Faistnauer eingebrachten Gesetzentwurfs sei zwar unterbrochen, die Kernaussage jedoch über eine, von Landesrätin Waltraud Deeg eingebrachte Änderung angenommen worden.

"In Sachen Wohnbauförderung werden künftig Ehe und eheähnliche Beziehungen bei Auflösung mittels richterlicher Verfügung gleichbehandelt", so Team K in einer Aussendung an die Presse.

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eheähnlicher Beziehung im Wohnbauförderungsgesetz bestehe seit 2010. Bereits im Februar 2020 habe Landesrätin Deeg deren Korrektur mit dem neuen Reformgesetz zwar angekündigt, geschehen sei aber ein Jahr lang nichts. In der Zwischenzeit gebe es jedoch weitere Betroffene mit weitreichenden Schwierigkeiten.

Gestern sei der von Peter Faistnauer eingebrachte Vorschlag angenommen worden. Die Landesrätin habe ihrerseits einen diesbezüglichen Änderungsantrag und ein dazu im Haushalt zu veranschlagendes Budget in der Höhe von 50.000 Euro pro Jahr für die Bearbeitung von im Schnitt 5 bis 6 Fällen präsentiert.

Es gelte also künftig bei Trennung von Paaren in eheähnlicher Beziehung mit richterlicher Verfügung, dass die Summe der Wohnbauförderung von der/dem aus der geförderten Wohnung scheidenden auf den/die dort verbleibende/n Partner/in übertragen werden kann und nicht zurückgezahlt werden muss wie zuvor.

"Immer wieder gilt es, Anpassungen gesetzlicher Regelungen vorzunehmen, so wie sich unsere Gesellschaft wandelt und somit deren Bedürfnisse", so der Landtagsabgeordnete Peter Faistnauer von Team K.

VOX News Südtirol / nb