Der erste Gesetzgebungsausschuss habe sich am 20. Mai mit einem Gesetzentwurf des Team K befasst. Begünstigungen für Unternehmen, die Lohntransparenz gewährleisten, Vorschläge zur Wiedereingliederung in den Beruf und Anlaufstellen für Frauen in den Arbeitsvermittlungszentren seien einige der konkreten Maßnahmen, die im Gesetzentwurf vorgesehen seien.
Die Mitglieder des Ausschusses seien sich alle einig gewesen, dass das Frauenförderungsgesetz aus dem Jahre 2010 überarbeitet werden müsse, auch in anderen Bereichen. Das positive Gutachten des Rates der Gemeinden habe ebenso darauf hingewiesen.
Um die Debatte auf eine breitere Ebene zu stellen, sei eine Anhörung vorgeschlagen worden. Sozialpartner sowie Stakeholder sollen in die weitere Diskussion miteinbezogen werden und ihre Ansichten zum Ausdruck bringen.
"Es ist wichtig das Thema Gleichstellung und Frauenförderung zu verfolgen und aktiv zu werden.Ich finde es sehr gut, alle Beteiligten miteinzubeziehen, damit breite Zustimmung erzielt wird. Ich hoffe, dass am Ende der Debatte konkrete Maßnahmen stehen, die aktiv umgesetzt werden", so Rieder nach der Sitzung des Gesetzgebungsausschusses.