Antrag bei Staatsanwaltschaft gestellt

Team K fordert Beschlagnahmung des Grundstücks

Wie das Team K in einer Aussendung an die Presse mitteilte, hat Paul Köllensperger bei der Staatsanwaltschaft des Landesgerichts Bozen, der ANAC und der ENAC sowie bei der Gemeinde Leifers auf Basis des Artikels 321 StPO einen Antrag auf die vorsorgliche Beschlagnahmung von Grundstücken gestellt, die für den Ausbau des Bozner Flughafens bestimmt sind. Dieser Antrag geht mit der vorangegangenen Anzeige vom 20. Juli einher. Köllensperger möchte hierdurch eine sofortige Aussetzung der Erweiterungsarbeiten garantiert wissen.

Team K sagt, dass bei der Baustelle für den Ausbau des Flughafens in St. Jakob eine Tafel mit den üblichen vom Gesetz vorgesehenen Informationen angebracht sei. Im Speziellen sei darauf geschrieben, dass die Erweiterungsarbeiten auf der Basis des Einvernehmens im Sinne des Art. 20 Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 381 vom 20.03.1974 Prot. 15257 vom 09.01.2014 erfolgen.

Art. 20 Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 381/1974

Die Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol sähen, laut Team K,  Folgendes vor: "Zur Durchführung des Landesbauleitplanes und der Landesraumordnungspläne werden unter Beachtung der entsprechenden Zuständigkeiten die dem Staat auf dem Sachgebiet des Straßenwesens, der Eisenbahnlinien und der Flugplätze zustehenden Maßnahmen, auch wenn sie durch eigenständige Wirtschaftskörper verwirklicht werden, nach Herstellung des Einvernehmens mit der betreffenden Provinz getroffen".

ABD Airport AG steht in ausschließlich privatem Eigentum, einziger Gesellschafter sei, so die Partei weiter, ABD Holding S.r.l. und daher handle es sich nicht um einen der öffentlichen Verwaltung angehörenden "eigenständigen Wirtschaftskörper", die sog. azienda autonoma. 

"Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den zur Erweiterung des Bozner Flughafens bestimmten Grundstücke bis heute nicht auf die Staatsdomäne übertragen wurde", so Köllensperger weiter. Die ABD Airport AG, mit einer ausschließlich privaten Gesellschafterstruktur, sei daher ohne eine von der zuständigen Gemeinde (im konkreten Fall Leifers) erlassene Baukonzession nicht berechtigt, Bauarbeiten auf den in ihrem ausschließlich privaten Eigentum stehenden Grundstücken vorzunehmen. "Zum heutigen Zeitpunkt gibt es diese Baukonzession nicht, und folglich stellen die Erweiterungsarbeiten am Flughafen von Bozen wohl einen strafrechtlich relevanten Verstoß gegen zwingend einzuhaltende baurechtliche Vorschriften dar", so Team K. Aus diesem Grund sei die Beantragung einer vorsorglichen Beschlagnahmung im Sinne des Art. 321 StPO der zur Erweiterung des Flughafens bestimmten Grundstücke den Behörden vorgelegt worden.

 

 

VOX News Südtirol / nb