Wie kann so etwas passieren? Die Tageszeitung "Dolomiten" kündigt in großer Aufmachung auf ihrer Titelseite an: "Mund und Nase bedecken ist ab heute Pflicht". Dann bekommt man das Dekret des Landeshauptmannes Nr. 17/2020 vom 03.04.2020 zu lesen und man kommt zur Erkenntnis, dass die Mund-Nasen-Verhüllungspflicht gar keine Pflicht ist, sondern eine Empfehlung.
Denn im Wortlaut der Verordnung des Landeshauptmannes heißt es:
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"DER LANDESHAUPTMANN
GESTÜTZT AUF
die eigene Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug Nr. 16/2020 vom 02.04.2020;
IN ANBETRACHT DER TATSACHE
dass bei der Abfassung der Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug Nr. 16/2020 vom 02.04.2020 ein materieller Fehler mit Bezug auf die Maßnahme unter Punkt c) unterlaufen ist;
STELLT RICHTIG
dass in der eigenen Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug Nr. 16/2020 vom 02.04.2020 die Verfügung unter Punkt c) die an die gesamten Bevölkerung gerichtete Empfehlung Nr. 2 darstellt, nämlich als Zeichen des Respekts für den Nächsten und die Gemeinschaft, beim Verlassen der Wohnung und in den erlaubten sozialen Kontakten, die Nase und den Mund mit geeigneten Schutzmitteln zu bedecken.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehenen Abstände zwischen den Menschen auf jeden Fall eingehalten werden müssen."
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Mit anderen Worten: Es wird wieder mal alles strenger ausgelegt als es wirklich ist. Wie soll sich da noch erst einer auskennen? Und erst recht, wie sollen sich Ordnungskräfte und Polizisten verhalten, wenn sie plötzlich glauben, sie müssen eine Pflicht kontrollieren, die es als Pflicht aber gar nicht gibt.
Das ist jedenfalls so langsam kein Spaß mehr. Schon die unsinnige Ausgangssperre setzt den Menschen enorm zu, produziert zum Schluss noch viel mehr kranke Menschen, als das Coronavirus.
Es wird tatsächlich Zeit, dass die Menschen aufwachen aus irrer Starre und beginnen, alles zu hinterfragen und zu überprüfen. Denn wie man sieht, ist nicht mal mehr auf eigentlich seriös geglaubte Medien Verlass.
VOX News Südtirol veröffentlicht den Beschluss des Landeshauptmannes aus welchem hervorgeht, dass es sich beim Mund-Nasen-Schutz um eine Empfehlung und nicht um eine Pflicht handelt. Das Dokument im PDF-Format gibt es zur Ansicht: hier