Die Ära der typischen Südtiroler Wintergärten, die nicht zur Wohnkubatur zählen, gehe zu Ende, so die VZS. 1993 wurde die Möglichkeit eingeführt einen Wintergarten zu errichten, ohne dass dieser zur Baumasse zählte. Eine Besonderheit, die es in dieser Form sonst nirgends gab.
Für Haus- und Wohnungsbesitzer, die künftig einen Wintergarten errichten möchten, bedeute dies, dass ein solcher nur mehr gebaut werden kann, wenn ausreichend Baumasse zur Verfügung stehen würde, so die Verbraucherzentrale. Wer bereits eine "typische" 110 m² Wohnung im geförderten Wohnungsbau besitze, sollte vorab auch mit dem Amt für Wohnbauförderung abklären, ob der Wintergarten überhaupt errichtet werden darf.
Im Sinne aller betroffenen KonsumentInnen sei, laut VZS zu hoffen, dass es in Zukunft wieder eine Lösung für die typischen Südtiroler Wintergärten geben wird.